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Otus11
Ja, nämlich dass ohne explizite Ausnahme die besagten Grundsätze der § 6 Abs. 4 und 5 BayBO für die Abstände der Gebäude gelten, die auf die Höhe H abstellen und dann erst mindestens 3 m fordern. Im Zweifel also deutlich mehr als 3 m!Sollte klappen, oder ueberseh ich da was?
Um Stützmauern geht es demnach nicht.
Du musst ermitteln, wie hoch dein Bau für den Wert "H" werden soll und was dort im Baugebiet als Faktor für den Wert der Höhe "H" gilt , ggf. 1,0 (BayBO pur), 0,5 (in Kerngebieten), 0,4 (per Satzung). Anruf beim Bauamt macht klug.