@ alle Beide:
Der Verkehrswert ist nicht die alleinige Grundlage für eine Bank. Aber auch der Beleihungswert ist - streng genommen - nicht die alleine Grundlage (für was eigentlich?). In die Ermittlung des Beleihungswertes gehen allerlei Werte ein. Es gibt verschiedene Ermittlungsverfahren. Das für die Eigenheimbauer gebräuchliche Verfahren ermittelt i.d.R. wohl einen Sachwert, welcher sich aus der Addition von Bauwert und Bodenwert ergibt. Aber auch der Verkehrswert eines Objektes fließt in die Betrachtung für die Ermittlung des Beleihungswertes ein.
So ist z.B. ein wunderschönes Haus auf großem Grundstück (familientauglich, hübsch anzugucken) nicht viel "Wert", wenn es zum Sachwert niemand kaufen mag. Leider mag sich nachträglich herausgestellt haben, dass in der Nähe Industrieabfälle abgelagert wurden und auf der andere Seite dann (unter großer Überraschung) ein Indianerfriedhof war.
Der Wert eines Gutes bestimmt sich IMMER danach, was andere hierfür zu zahlen bereit sein werden. Dabei sind natürlich Ausnahmen unberücksichtigt zu lassen (... es steht jeden Morgen ein Dummer auf ...). Sachwert Ok, Verkehrswert gut = hoher Beleihungswert. Sachwert Ok, Verkehrswert mies = niedriger Beleihungswert.
Im Grunde habt Ihr beide (teilweise) recht.
Ich stimmt Tox allerdings nachträglich auch noch einmal zu. Im Detailgeschäft mit Baufinanzierungen kann auf den Einzelfall im Grunde oft keine besondere Rücksicht genommen werden. Die Kosten für umfangreichste Verhandlungen müssten ja auch wieder von irgendwem getragen werden. ;-) Versuch macht aber auch hier "kluch".