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Fleckenzwerg
Man kann einmalig um 12 Montate verlängern, "sofern erforderlich". Das wird man doch immer irgendwie begründen können. Verzögerungen beim Bau glaubt einem doch jeder (und ist ja meist nicht mal geflunkert). Man hat 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes Zeit, den Verwendungsnachweis hochzuladen. Ich denke aber, dass trotzdem die Maßnahme selbst innerhalb des - ggf. verlängerten - Bewilligungszeitraumes umgesetzt worden sein muss.Angeblich geht das um 6-12 Monate, mit Begründung