Balkontür und Fensterbänke - Mängel bei Neubau

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drigli1984

Hallo!

Ich lese schon länger im Forum mit und jetzt habe ich mich angemeldet, da ich ein paar dringende Fragen habe.

Wir sind vor kurzen in Wien in unsere neu errichtete Wohnung gezogen und sind mit einigen Mängeln konfrontiert. Im Laufe der kommenden Woche kommt jemand vom Bauträger und der Bauleitung vorbei und schaut sich die Mängel an. Wir hatten schon letzte Woche jemanden da und bei jedem unserer Einwände heißt es meist nur "ist normal" oder "ist in der Toleranz". Jetzt wollte ich mich auf nächste Woche etwas vorbereiten und hoffe ich bekomme etwas Unterstützung

1) Wir haben einen zweiflügelige Balkontür und gleich daneben eine normale Balkontür. Zwischen beiden Elementen ist eine Dichtung. Die Dichtung geht aber nicht bis ganz unten (siehe Foto) sondern es fehlen ca. 7-8mm. An der Außenseite ist auch keine zusätzliche Dichtung angebracht. (siehe Foto) Genau dort wo die Dichtung fehlt zieht es rein und es ist die ganze Zeit ein relativ lautes zischen zu hören, auch wenn die Rollo unten sind. Muss die Dichtung ausgetauscht werden oder reicht es wenn die Fensterfirma es mit Silikon ausbessert. Ich möchte es so haben wie es Standard ist.

2) Zwischen beiden Elementen bei der Dichtung ist der Rahmen etwas ausgefranst (siehe Foto). Ist das normal oder nicht? Und wie viel Silikon darf beim anbringen der Halteleisten verwendet werden. Wie auf dem Foto zu sehen wurde ganz schön gepfuscht. An anderen Stellen sind die Halteleisten etwas zu kurz (1-2mm) und es wurde einfach mit Silikon ausgebessert.

3) Wir haben im Wohnzimmer 2 Fensterbänke auf der Innenseite, beide 133 cm breit. Zwischen den beiden Fensterbänken ist 34 cm Abstand. Die Fensterbänke stehen zwischen 2,7 cm und 3,8 cm von der Wand hervor. Es ist also ein Unterschied von über 1 cm und mit freiem Auge gut erkennbar, da die Fensterbänke auf einer Höhe von 1,70m sind. Ist dies noch in der Toleranz?

4) Unter der Fensterbank ist ein Loch wo es reinzieht. Reicht PU-Schaum aus um dieses zu schließen?

5) An einer unserer Innentüren waren bei Einzug Klebstoffreste dran. Keine Ahnung woher. Beim Versuch den Klebstoff zu entfernen hat der Türenmonteur den Lack leicht beschädigt. Können wir grundsätzlich den Austausch der Tür verlangen?

Grundsätzlich möchten wir einfach eine Vorstellung wie es richtig gemacht gehört, damit wir auch argumentieren können.

Danke schon in Voraus

Grüßen aus Wien
Christoph
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Domski

Den Austausch der Tür wird wohl unverhältnismäßig sein.

Loch unter FB mit Schaumgemetzel verschließen? Nein!
Sind die Aufnahmen der Fensterbänke von Innen?

Silikon um die Dichtung zwischen den Elementen zu richten? Auf keinen Fall. Stattdessen das passende PU Dichtzeugs von Würth, Sika,...

Sieht alles sehr, sehr hingeschludert aus.
 
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drigli1984

Vielen Dank für die Antworten!

Wir waren bei Schlüsselübergabe wirklich enttäuscht. Die Wohnung haben wir direkt vom Bauträger, ein Tochterunternehmen der größten Baufirma Österreichs. Bei Übergabe waren dann die Führungsschienen der Rollos nicht angebracht, die Fenstergriffe waren nicht dran, unser Sonderwunsch war falsch ausgeführt, usw.

Beim Fleck an der Tür geht es mir ums Prinzip. Es würden wie gesagt auch unsere Sonderwünsche nicht richtig ausgeführt und ich diskutiere schon die ganze Zeit wegen dem Schadenersatz.

Die Fensterbank ist von innen Fotografiert!

Was kann man im Falle der zu kürzen Dichtung zwischen den beiden Türen machen? Bei den Terrassentüren zieht es wirklich extrem rein.

Gruß Christoph
 
Y

ypg

Hier in Deutschland wendet man sich an einen Sachverständigen, der über Toleranz und Schluder unterscheiden kann.

Ihr habt eine grosse Mängelliste und seid nicht glücklich. Warum nehmt Ihr Euch keinen Sachverstand?
 
D

Domski

Zum Fenster weiß @11ant sicher was. Ich persönlich würde wahrscheinlich mit Sikaflex Fassade in weiß Rumstümpern, wenn es meins wäre. Aber sicher gibt es bessere Lösungen. Das soll der Lieferant beheben und zwar weder mit Silikon noch mit Schaum.

Die Fensterbänke kenne ich so nur für außen. Aber am Ende zählt eure Bauleistungsbeschreibung.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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