Es gibt ein Urteil zu Wertschätzungsgebühren gegen eine VoBo. Es ist kein BGH-Urteil und gilt daher nur in diesem einen Fall und ist keine generelle Grundlage. Guckst du: OLG Düsseldorf I-6 U 17/09
Gesetzlich notwendig und die genannte Formulierung ist natürlich sehr allgemein und wischiwaschi, die Frage ist aber, wie tief wollt Ihr ins Thema einsteigen? Kurzfassung ist aber: Wenn die Bank Kredite gegen Sicherheiten (hier Immobilie) vergeben soll, dann muss der Wert der Immobilie bekannt sein. Dazu dient die Wertermittlung nach einschlägigen gesetzlichen Regeln. Auslöser sind verschiedene Ursachen. Das führt hier aber zu weit. Alternativ kann der Kreditnehmer auch ein eigenes Gutachten vorlegen. Dann kann die Bank ggf.. auf ein weiteres Gutachten verzichten.
Auf eine Wertermittlung kann verzichtet werden, wenn der Kredit ohne Grundschulden vergeben wird. Die Kondition wird aber dementsprechend sein oder der Kredit erst gar nicht bewilligt.