Bank zieht wegen Mängel Finanzierungszusage zurück

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Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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Winniefred

Winniefred

Ich sehe das anders. Ich weiß nicht wie schlimm der Schaden ist, aber bei Altbauten ist das meistens so. Das ist ja nun keine Überraschung. Wir haben auch einen feuchten Keller und hatten Schimmel in ein oder zwei Zimmern, weil der Vorbesitzer riesige Schrankwände an Außenwänden kaum beheizter Zimmer hatte. Ist nie wieder aufgetreten seit wir hier wohnen (7 Jahre). Hat auch niemanden interessiert und im Kaufvertrag stand einfach sinngemäß gekauft wie gesehen und fertig war der Lack. Ich würde auch aus allen Wolken fallen, wie der TE. Fraglich ist natürlich welche Schäden genau vorliegen. Sind die Wände im Obergeschoss feucht oder nur die vom Keller, ist der Schimmel an wenigen Stellen an Außenecken hinter Möbeln oder überall. Das macht natürlich einen Unterschied. Sprich: Wurden hier normale Mängel eines Altbaus zum Problem oder ist das Kernproblem ein tatsächlich stark mangelhaftes Haus.
 
Y

ypg

Mal für fünf Pfennig "in den Schuhen seines Gegenübers zu denken", sollte unter zivilisierten Geschäftspartnern keiner AGB´ bedürfen.
Es mag anders heißen, aber zum Finanzierungsangebot gehört schon etwas dazu, worauf sich das Finanzierungszusage bezieht. Es ist auch ein Unterschied, was man anfragt: da gibt Dir die Bank grünes Licht für die Summe x bei Bauvorhaben X und Du kommst auf mal mit einer Hütte Y an, für der es dann kein y gibt, weil ja nur X angefragt wurde.
 
N

nordanney

Ich weiß nicht wie schlimm der Schaden ist, aber bei Altbauten ist das meistens so. Das ist ja nun keine Überraschung.
Nein. Auch ein Altbau sollte keinen Schimmel haben. Das ist NICHT normal.
Aber darum geht es jetzt ja auch nicht.
Hat auch niemanden interessiert und im Kaufvertrag stand einfach sinngemäß gekauft wie gesehen und fertig war der Lack.
Wenn so etwas echtes schon im Vertrag steht, dann wird es keine Bagatelle sein. Verschweigt es der Verkäufer, macht er sich haftbar.

Das Problem ist einfach, dass der Bank ein Haus ohne Mängel vorgestellt wurde und nun sogar schon im Vertrag auf Mängel hingewiesen wird. Egal, wie eklatant sie tatsächlich sind.
 
11ant

11ant

Daraufhin wird der notarielle Kaufvertrag geschlossen in dem einige Mängel wie feuchte Wände und Schimmel aufgeführt sind. Der Kaufvertrag wird an die Bank zwecks Bezahlung weitergeleitet.
Unverzüglich nach Erhalt des Kaufvertragsentwurfes wäre hier eine Rücksprache mit der Bank angesagt gewesen. Beispielsweise mit Fotos und einer Einschätzung von Gutachter Meier, die ein "halb so schlimm" oder gar "nur der Korrektheit halber erwähnt" unterlegen; oder mit einer Erklärung von Onkel Franz, Euer Eigenkapital um den Sanierungsaufwand aufzustocken.
Aber mit der Einstellung "wir finden es auch mit Schimmel schön und uns ist es den Preis so wert" in den Termin zu gehen, das Haus zu kaufen und dann der Bank die Rechnung zu schicken bloß weil sie prinzipiell gemeint hat daß man für diese Summe gut wäre, ist sträflicher Leichtsinn. Da zieht der Bänker als absolut verständlicher Reflex die Notbremse - da habt Ihr mit seiner Verantwortung gespielt !
Im Gehirn des Bänkers rattert es da beim Lesen sofort, und das Kopfkino spielt den Film: unerwarteter Sanierungsmehraufwand - Schuldner überfordert - Tilgung kommt ins Stocken - grausiges Ende: Verwertung eines minderwertigen Pfandes.
Da muß man schon deutlich zu viel Ponyhof geraucht haben, um vom Rückzug der Finanzierungszusage überrascht zu sein, wenn man dem das so vor den Latz knallt. Auch Fachleute können nur helfen, wenn man sie rechtzeitig einbezieht. Spät und weich bremsen geht nicht.
 
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G

Grundaus

in Gegensatz zu den anderen sehe ich die Sache nicht so dramatisch. Es ist für beide Seiten fair, wenn die Mängel aufgelistet werden und verhindert spätere Streitigkeiten. Wenn die Bank auf ein Wertgutachten verzichtet kann sie nicht später den Kreditvertrag kündigen, denn es wird keine gebrauchte Immobilie geben ohne Mängel. Aber alles unter der Voraussetzung dass der Preis angemessen ist und die Mängel beim Preis berücksichtigt sind.
da ein Kaufrücktritt nur mit Zustimmung der Verkäufers geht und wenn der nicht zustimmt, es jahrelange teure Streitigkeiten gibt, würde ich sofort mit einem Anwalt sprechen
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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