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nordanney
Fair ist es wohl.in Gegensatz zu den anderen sehe ich die Sache nicht so dramatisch. Es ist für beide Seiten fair, wenn die Mängel aufgelistet
Doch. Kann sie. Denn sie geht von einem mängelfreien Objekt aus. Alterstypische Gebrauchsspuren sind berücksichtigt durch die Alterswertminderung. Aber hier geht es um konkrete Bauschäden, die benannt werden. Insofern um eine Verschlechterung der Immobilie. Und dann darf die Bank kündigen.Wenn die Bank auf ein Wertgutachten verzichtet kann sie nicht später den Kreditvertrag kündigen,
Wie immer: Reden hilft. Aber nicht erst dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Der gesunde Menschenverstand sagt schon, dass wenn Bauschäden im Kaufvertrag auftauchen (und lt. TE nicht nur Feuchtigkeit und Schimmel, sondern noch weitere Mängel, die hier gar nicht genannt sind), wirklich jeder darüber stolpert und sich fragt, ob das eine überhaupt bewohnbare Bruchbude ist oder ob zig 100.000€ Sanierungskosten nötig sind (übertrieben formuliert).