Ja. Das Bauantragsformular mit den Kreuzchen an den richtigen Stellen und die zu klärende(n) Frage(n).
Oder ist das schon zu viel?
Vielleicht. Wenn Du gar keine konkreten Fragen stellst oder Fragen zum Maß der baulichen Nutzung, also z.B. wie groß oder wie hoch das Gebäude werden darf, oder die Fragen sonstige über die drei in der Landesbauordnung genannten vorlageberechtigungslosen Aspekte (Art der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche) hinausgehende Antworten verlagen, wird die Behörde Deinen Antrag vermutlich wegen formeller Fehler abweisen.
... dass für die Voranfrage zwingend ein Architekt nötig ist.
Diese Aussage ist weder falsch noch richtig, sondern bedarf einer weiteren Erläuterung.
beispielsweise 8 m x 10 m
Sobald die Maße unkommentiert auftauchen, kann dies als Frage zur Größe des Baukörpers aufgefasst werden und damit die Bauvorlageberechtigung erforderlich machen. Fragst Du hingegen nur nach der Zulässigkeit der Lage des skizzierten Baukörpers, geht es um die überbaubare Fläche, was keinen Bauvorlageberechtigten erfordert.
Du siehst, es ist nicht ganz einfach, und so raten die Behörden lieber zur frühzeitigen Beteiligung von Fachleuten, statt sich wochenlang mit mangelhaften Bauvorlagen und verständnislosen Bauherren herumzuschlagen. Mit der Aussage
das es sich um Bebauung nach Paragraf 34 handelt.
und den hier gezeigten Bildern, halte ich das Grundstück mit 99,9%iger Wahrscheinlichkeit für bebaubar und somit die Investition in jemanden, der sich damit auskennt, für lohnenswert.