Bau auf dem "Noch"-Grundstück der Schwiegereltern/Notarielle Lösung?

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M

mitglied123

Wenn es im Außenbereich (§35) liegt, kann es keinen Bebauungsplan geben und umgekehrt - also was denn nun ?

Mit der Auflage meinst Du wohl, daß die Erschließung nicht mitgeschenkt wird und von Euch selber bezahlt werden soll ? - na dann ist die Verpflichtung dazu ggü. der Grundstücksentwicklungsgesellschaft doch eine feine "Einlage" eurerseits in die "Schwiegereltern und Eheleute Grundstücksentwicklungs GbR". In Eurem konkreten Fall unwichtig, aber für die stillen Mitleser (90 % der Nutzer eines Threads sind solche) sei das Konstrukt auch für solche Fälle erläutert, wo der Wert der Schenkung den Freibetrag eines einzelnen Schenkungsaktes übersteigt: wenn nicht das Grundstück als Grundstück, sondern indirekt als Vermögensgegenstand der Grundstücksentwicklungsgesellschaft übertragen wird, können die Schenker Anteile an der Gesellschaft behalten und zu späteren Schenkzeitpunkten übertragen; was die Schenker ganz besonders freut ist, daß dabei regelmäßig ihre zum Zeitpunkt der ersten Schenkung noch garnicht rechtsfähigen (weil noch ungeborenen) Enkel vor dieser zweiten Schenkung bereits zum Kreis der Mitgesellschafter gehören können. So schenkt man 1x jetzt dem Kind (größter Freibetrag), 1x jetzt dem Schwiegerkind und in der zweiten Runde dem Kind und dem Schwiegerkind (oder den zusammenveranlagten Eheleuten) und erstmalig jedem Enkelkind aus dieser Ehe. Das vollständige Konzept wäre wohl Rechts- und Steuerberatung und ist daher nicht von mir zu bekommen, sondern - ein Schelm kann sich dabei denken was er will daß die von mir beraten werden - von den passenden Berufsträgern. Wie der dumme Deutsche Michel seinen Fiskus mästet während der Adel ihm vorturnt wie es anders geht, ist unvorstellbar aber leider wahr.
Der Bebauungsplan der im übrigen Ort gilt, wird auf dieses Grundstück angewandt.

Richtig, die Erschließung müssen wir selbst übernehmen.

Gute Idee, vor der ich noch nie gehört habe! Sollte das Grundstück urplötzlich doch mehr wert sein, ist das eine gute Idee
 
11ant

11ant

Der Bebauungsplan der im übrigen Ort gilt, wird auf dieses Grundstück angewandt.
Gratuliere zu diesem seltenen Fall !
Daß einer Abrundungssatzung eine Einbeziehung in den Geltungsbereich eines Bebauungsplanes folgt, kommt sehr selten vor. Das ist insofern kaum zu glauben - ich hoffe, daß Eure Kenntnis Wissen statt Hoffnung ist.
Richtig, die Erschließung müssen wir selbst übernehmen.
Gute Idee, vor der ich noch nie gehört habe! Sollte das Grundstück urplötzlich doch mehr wert sein, ist das eine gute Idee
Es ist geradezu skandalös, wie tief diese nicht gerade kleine Gruppe von Betroffenen schläft, denn diese (Schwieger)elterngrundstücksschenkungen sind ein Breitensport und damit eine volkswirtschaftlich relevante Dummheit, sich entweder garnicht oder von Steuerberatern beraten zu lassen.
Die Erschließung wird dabei von der Grundstückentwicklungsgesellschaft an die Gemeinde bezahlt und von Euch an die Gesellschaft. Eure Kinder freuen sich später über die Erbpachteinnahmen, aber das komplette Konzept kann es wie gesagt nicht hier und direkt von mir geben. Aber auch darum wird "mein" Verein sich kümmern.
 
C

chand1986

Die Aufgabe eines Steuerberaters ist es aber, Steuern rechtssicher einzureichen. Nicht ertragsoptimiert. Die gesamte Ausbildung zielt auch auf eben jene Rechtssicherheit ab und nur wenig auf Gestaltungsmöglichkeiten.

Dass Steuerberater einen berieten, wie man Steuern legal sparen kann, ist ein ewig währender Mythos. Das stimmte noch nie.
Steuerberater, die das können, haben sich selbstständig fortgebildet oder ehedem fürs FA gearbeitet. Sie sind eher selten.
 
11ant

11ant

Die Aufgabe eines Steuerberaters ist es aber, Steuern rechtssicher einzureichen. Nicht ertragsoptimiert. Die gesamte Ausbildung zielt auch auf eben jene Rechtssicherheit ab und nur wenig auf Gestaltungsmöglichkeiten.
Daher war die alte Bezeichnung "Steuerbevollmächtigter" wahrer.
Dass Steuerberater einen berieten, wie man Steuern legal sparen kann, ist ein ewig währender Mythos.
Die Branche lebt aber gut davon, diesen Mythos nicht aufzuklären. Und nennt sogar ihre Ratsuchenden "Mandanten", was den Irrglauben der Parteiischkeit für die Kundschaft befördert.
Steuerberater, die das können,
... tun es aus Furcht um ihre Zulassung nicht während sie ein Steuerbüro betreiben.
 
R

ReXel83

Eine Übertragung des Grundstücks vor der Bauvoranfrage wäre der sicherere Weg gewesen.
Für die Steuer ist ja der Verkehrswert des Grundstücks relevant - nicht (zwingend) der Bodenrichtwert. Wenn das Bauamt von einer positiv beschiedenen Bauvoranfrage Wind bekommt, könnte es den Verkehrswert von einem Baugrundstück ansetzen.

Hier bin ich mir allerdings nicht sicher in wie weit das Fonanzamt da selbst Nachforschungen anstellt bzw. diesen Umstand abfragt...
 
N

nordanney

Wenn das Bauamt von einer positiv beschiedenen Bauvoranfrage Wind bekommt, könnte es den Verkehrswert von einem Baugrundstück ansetzen.
Das Bauamt interessiert der Wert nicht. Dieser ist zunächst für den Notar relevant (auch wenn dieser selbst keinen Wert ermittelt, sondern die Angaben seines Kunden übernimmt - er soll nur beraten und einen rechtssicheren Vertrag aufsetzen). Das FA bekommt dann den Kaufvertrag, schaut in diesen rein und wenn dort Ackerland o.ä. (geht auch aus den im Kaufvertrag aufgeführten Grundbuchdaten ergänzend hervor) verkauft wird, fragt keine Sau mehr nach dem Wert, da im FA für solche Grundstücke a) Bodenrichtwerte und b) Erfahrungswerte bekannt sind.
Das läuft total entspannt und geschmeidig durch.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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