Gesagt, getan! Es wäre bei der Zuschussvariante (461) in der Tat unproblematisch einen Antrag zu stellen der dann abgelehnt wird. Allerdings sagte der Ansprechpartner an der Hotline auch, dass dieses Konstrukt eher theoretischer Natur wäre, weil vor Antragstellung ja alles berechnet werden würde und man von einer Antragstellung Abstand nehmen würde, wenn die Anforderungen nicht erfüllt wären. Auf den Kosten für den Energieeff. Experten würde ich natürlich sitzen bleiben.
Mein Vorgehen wäre somit folgendes:
- Abwarten bis der Kaufvertrag vorliegt und prüfen ob hieraus ersichtlich ist, dass eine Förderung bereits beantragt wurde. Ansonsten würde ich den Veräußerer auch nochmal direkt darauf ansprechen.
- Falls das nicht der Fall ist habe ich bzw. bekomme ich hoffentlich alle Unterlagen, die zur Antragstellung notwendig sind und kann auf eigene Faust jemanden beauftragen. Der Stellt dann fest, ob es sinnvoll ist einen Antrag zu stellen.
- Sollte die Anforderungen erfüllt sein, wird der Antrag gestellt und abschließend mit hoher Wahrscheinlichkeit auch bewilligt, außer es kommt dann bei der KfW raus, dass für das Objekt bereits eine Förderung beantragt wurde. Dann bekomme ich eine Ablehnung (ich denke mal recht frühzeitig) und bleibe auf den Kosten sitzen.
Irgendwie sagt mir mein Bauchgefühl, dass schon eine Förderung beantragt wurde. Für einen guten Geschäftsmann halte ich ihn und bei 15 Wohneinheiten wäre die Gesamtförderung von mind. 15x18.000 € ja nicht zu verachten. Warum man einem Käufer aber sagen sollte, dass man nach einem "schlechteren" energetischem Standard baut, erschließt sich mir allerdings nicht. Die Story "Du bekommst ein KfW 55 Haus, musst aber dafür nichts extra zahlen weil wir zusätzlichen Kosten durch Fördermittel abdecken" klingt doch eigentlich besser als "Du kannst keine KfW-Förderung beantragen weil wir nur nach dem Mindeststandard bauen", und das bei gleichem Endpreis. Nun gut, ich bin gespannt. Vielen Dank schonmal für die Hilfestellungen.