Spannendes Thema.
Da wäre jetzt interessant zu wissen, wie die Gerichte in der Praxis Recht sprechen: kann der Architekt regelmäßig darlegen, dass er perfekt geplant und überwacht hat und ein Mangel einzig auf den Unternehmer zurück zu führen ist? ganz andere Baustelle, aber beim Autounfall hat man ja auch ganz schnell eine Teilschuld. Wie gesagt laut meiner Quelle muss der Architekt sogar bei Insolvenz des Bauunternehmers haften, wenn (und das ist der Punkt und da hast du natürlich absolut recht, nordanney) ihn auch eine Teilschuld trifft.
Ist der Architekt nach Abnahme seines Werkes wirklich komplett raus? Dann würde es ja durchaus Sinn machen, sich fachliche Unterstützung bei dieser Abnahme zu holen.
Und was ist mit der Gewährleistung des Architekten auf sein Werk? Wenn durch einen Planungsfehler der Keller absäuft, weil sich der Architekt nie mit Hochwasserkennzahlen beschäftigt hat, bleibt man auf dem Schaden sitzen (innerhalb der Gewährleistungsfrist versteht sich)? Zeigt sich an einer Schnittstelle zwischen Gewerken innerhalb der Gewährleistungsfrist des Architekten einen Schaden: muss ich mich dann als Bauherr mit den Handwerkern streiten, wer daran Schuld ist?
Oft hört man, es sei legitim, dass das Honorar mit anrechenbaren Kosten steigt, da der Architekt ja auch entsprechend haftet und sich versichern muss. Es würde den Wert der Architektenleistung schmälern, wenn sich der Architekt Haftung und Gewährleistung relativ einfach entziehen kann. Dann wäre die Haftungssituation beim GU besser, wo man es insbesondere mit weniger Parteien zu tun hat.