Bauamt fordert Freiflächengestaltungsplan für Einfamilienhaus - Erfahrungen?

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Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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Peter_H_

Wenn die Behörde einen solchen Plan will wäre es nicht schlau deswegen eine große Diskussion anzuzetteln. Weil selbst wenn du am Ende recht bekommst, Zeit und Nerven wird es dich auf jeden Fall kosten. Wenn du mal nach solchen Plänen googelst wirst du feststellen, dass sowas in gleicher Optik mit Powerpoint erstellt werden könnte. Und wenn du darin dann alle Vorgaben bzgl Anzahl der zu pflanzenden Gehölze etc. berücksichtigt wird die Behörde sicher zufrieden sein. Es schadet auch definitiv nicht sich in der frühen Phase mal mit der grundsätzlichen Gestaltung des Gartens auseinandersetzen. Und wenn du dann in der Umsetzung später die Bäume doch ein paar Meter versetzt oder den Weg anders gestaltest wird dir keiner einen Strick draus drehen.
 
Y

ypg

Es geht aber nicht um Vorgartenblümchen, sondern um das Wurzelwerk von entsprechenden Bäumen.
@K a t j a
Was gefällt Dir nicht?
Es ist nun mal so, dass das Wurzelwerk von Bäumen wichtig ist für die Wasserspeicherung. Das Schwammprinzip schützt vor Hochwasser.
Solang Du nicht in einer bayerischen Altstadt dein Häuschen baust, ist es relativ egal (auch dem Flächennutzungsplan), ob Geranien oder Tulpen deinen Vorgarten zieren.
 
11ant

11ant

Ich werde da morgen mal ganz freundlich anrufen, fragen welche Anforderungen sie denn haben, um ein unnötiges Pingpong-Spiel zu vermeiden und dann frech doch mal zu fragen, auf welcher Grundlage die Forderung beruht, um sich an diesen Vorgaben noch etwas orientieren zu können. Dann bin ich mal gespannt...
"zur Sicherheit würde ich es gerne gleich in der Rechtsgrundlage nachlesen" ...
Wenn du mal nach solchen Plänen googelst wirst du feststellen, dass sowas in gleicher Optik mit Powerpoint erstellt werden könnte.
Auf jeden Fall würde ich sie in dem Plan gleich mit ihren eigenen Waffen schlagen und in den Plan bzw. seine Legende einschreiben: "Bepflanzung mit Auswahl aus der Sortenliste nach Punkt 4.7.11 des Bebauungsplanes 815 mit ökologisch indiziertem Fruchtwechsel". D.h. in den Plan packst Du in die Zeichnung Flächen mit Bäumchen- und Blümchenmustern und in die Legende dann dieses behördenkauderwelsche Kleingedruckte. Das gibt den Sachbearbeitenden m/w/d schon beim Lesen ein feuchtes Höschen und läßt Dir die Freiheit, mit gewürfelter Begründung ein anderes Grünzeug dahinzutun (außerhalb der Brutzeit der Steinlaus, versteht sich).
 
Q

Questioner

Du hast so gut wie gar keine Arbeit, wenn Du es einfach wachsen lässt. Machen wir seit 10 Jahren so.
Darf ich fragen, was ihr da für Hecken habt? Ich kenne mich jetzt mit der Botanik nicht so aus, aber in unserem aktuellen Garten Wuchert die Hecke regelrecht. Dieses Jahr war es extrem. Die Äste hingen über einen Meter in den Garten und wuchsen uns über den Kopf. Ich war froh, dass ich das nicht selbst machen musste, da hätte ich bestimmt 5 oder 6 mal zum Häckselplatz fahren müssen. Und das sind hier vielleicht max. 25m. Auch als die Bäume der öffentlichen Freiflächen derart in unseren Garten ragten, dass wir unseren Sonnenschirm nicht mehr öffnen konnten, wurde mir von der Stadt gesagt, dass dieses Jahr alles so sehr wuchert, dass sie völlig überlastet sind. Konnte ich verstehen. Aber ich habe die Erlaubnis bekommen die betroffenen Äste selbst zu entfernen.

BNatSchG §17 Abs. 4 klingt nach dem Gesetz, das Du suchst.
Das scheint zumindest mal in diese Richtung zu gehen, ja. Inwieweit das aber was mit unserem Bauantrag zu tun hat, erschließt sich mir nicht.

Und wenn du darin dann alle Vorgaben bzgl Anzahl der zu pflanzenden Gehölze etc. berücksichtigt wird die Behörde sicher zufrieden sein.
Dazu wären es aber gut, Vorgaben zu haben... Die aber gibt es ja nicht. Weder im Bebauungsplan steht davor irgendwas noch in irgendeiner Satzung oder sonst was. D.h. wenn es die Behörde darauf anlegt, sagen die halt immer: zu wenig, falsche Auswahl, an der falschen Stelle...

"zur Sicherheit würde ich es gerne gleich in der Rechtsgrundlage nachlesen" ...
Ja, das werde ich dann wohl so machen, danke. Ich habe heute jetzt nochmal von dem Anruf abgesehen. Ich habe mit unserem Architekten gesprochen, der ebenfalls keine Rechtgrundlage für die Forderung sieht und die Abgabe als freiwillig bezeichnet, jedoch empfiehlt da einfach mitzuspielen, um die Bearbeitung zu beschleunigen, sich aber aufgrund der fehlenden Grundlage keine Sorgen zu machen. Er denkt, es gehe der Behörde wohl nur darum, dass die die übrige Freifläche (Grundflächenzahl) leichter bewerten können. Und ein Plan sei ein Plan und kein Pflichtenheft... Ob das nun stimmt...?

Auf jeden Fall würde ich sie in dem Plan gleich mit ihren eigenen Waffen schlagen
Das hört sich erstmal gut an, danke.
 
P

Peter_H_

Dann bist du ja ziemlich frei aber du kannst als Anhaltspunkt andere B-Pläne in der Gegend zu Rate ziehen. Da werden dann so Sachen wie "1 einheimischer Laubbaum/Obstbaum je angefangene 200m² Grundstücksfläche" drin stehen und so Sachen wie "lebende Einfriedungen. Wenn du dann diese Grundlagen und Begründungen wie von 11ant vorgeschlagen noch dazu packst dann hast du einen Plan der wohl ziemlich sicher durchgeht.
 
11ant

11ant

Er denkt, es gehe der Behörde wohl nur darum, dass die die übrige Freifläche (Grundflächenzahl) leichter bewerten können. Und ein Plan sei ein Plan und kein Pflichtenheft... Ob das nun stimmt...?
Daß die Fläche brav verplant ist und nicht peu á peu mit einem Sammelsurium verfahrensfreier Scheußlichkeiten vollgestopft werden soll, vermutet der Architekt wahrscheinlich zu Recht als den gewünschten Schnuller. Aber der Plan könnte als Teil des Bauantrages angesehen werden und insofern durchaus auch zu entsprechender Verwirklichung verpflichten. Daher ja mein Vorschlag mit dem "Wischiwaschi nach Art des Amtes", gegen das sie ja schwerlich etwas einwenden können.
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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