„Generell sind bei größeren Wohnbauvorhaben (i.d.R. ab 4 Wohneinheiten), bei gewerblichen Anlagen und, falls es im Bebauungsplan gefordert ist, Freiflächengestaltungspläne erforderlich.“
Fällt ein EFH da drunter?!
Generell bezieht sich auf die MFH. Der Satz selbst schließt aber EFH nicht aus. Er sagt nur, dass es generell ab 4 Wohnungen so ist. Es könnte also auch ab der ersten WE gelten, sofern man es so geregelt haben möchte.
Niemand will im hohen Alter aus seinem Haus - seinem Leben - raus. Nur wenn es wirklich, wirklich gar nicht mehr geht. Und dann leben sie meist nicht mehr lange.
Naja, wer ab 70 meint, das Leben bzw besser gesagt der kommende Tod ist abgängig von dem bewährten Lebensraum, der soll bleiben. Es gibt aber viele, bei denen die Gehirnzellen noch so gut funktionieren, dass sie es auch be_leben_d finden und _leben_serhaltend sehen, wenn sie sich selbstbestimmend etwas praktischeres suchen. Letztendlich ist nur die Bevormundung das Generationsproblem der Senioren bzw auch der Mangel an Entscheidungsfreude. Aber das ist eine Lebenseinstellung, die hier nicht unbedingt hergehört, außer man bekommt die angesprochene Zielgruppe (zukünftige Bauherren) mal zum Nachdenken.
Es ist ja nicht falsch, sich mit der Pflege des Garten jetzt schon Gedanken zu machen, nur denke ich, dass das Resumée das Falsche ist.