Bauantrag "zurückgestellt". Was heisst das?

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Zuletzt aktualisiert 24.01.2025
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Lassemann

Lassemann

@Jochen: Die habe ich natürlich gefragt. Sie wissen auch nicht mehr als das es äußerst ungewöhnlich wäre. Daneben hätten sie unzählige Male versucht, telefonisch den Bauprüfer zu kontaktieren.

@ypg: Weil es bis dato (z. B. während des 3,5-monatigen Vorbescheidverfahrens/ sehr politisch, da vorher kein Bauland) immer hiess, dass wir als Bauherren uns bitte zurückhalten sollen, da unterschiedliche Ämter (Naturschutzreferat, Landschaftsamt, etc.) unterschiedliche Auffassungen hätten zu dem Grundstück (darf es Bauland werden/ parallel ist ein Bebauungsplan in Arbeit) und möglichst wenig Wirbel um das Stückchen Land gemacht werden sollte. Daher haben wir den Kontakt bis dato immer dem Projektentwickler (=Grundstücksverkäufer und -Entwickler) und unserem Planungsbüro überlassen.
 
Y

ypg

Klar soll man die Behörden nicht im laufenden Verfahren nerven und von der Arbeit abhalten. Die Lage hat sich jetzt aber geändert!
 
E

E.Curb

Aber ist es denn jetzt als Bauland ausgewiesen oder nicht? Liegt es innerhalb eines B-Plans ? Oder ist das Verfahren noch gar nicht durch und noch völlig offen ?
Dann sieht es nämlich ganz anders aus......
 
D

Doc.Schnaggls

Weil es bis dato (z. B. während des 3,5-monatigen Vorbescheidverfahrens/ sehr politisch, da vorher kein Bauland) immer hiess, dass wir als Bauherren uns bitte zurückhalten sollen, da unterschiedliche Ämter (Naturschutzreferat, Landschaftsamt, etc.) unterschiedliche Auffassungen hätten zu dem Grundstück (darf es Bauland werden/ parallel ist ein Bebauungsplan in Arbeit) und möglichst wenig Wirbel um das Stückchen Land gemacht werden sollte.
OK, das ist bisher nachvollziehbar. Aber wenn nun bis zu 12 Monate Verzögerung im Raum stehen würde ich auf dieses vorsichtige Taktieren pfeifen und mal selbst nachfragen was los ist.

Da hängen ja nun auch einige Sachen dran, die geplant werden müssen, mal ganz abgesehen davon, dass Ihr mit Eurer eventuell schon stehenden Finanzierung dann auch voll in die Bereitstellungsprovision hineinlaufen dürftet...
 
B

Bauexperte

Hallo,

wir haben Mitte Juni ein Grundstück in Hamburg (mit aufschiebenden Bedingungen) gekauft. Der Kaufvertrag wird rechtlich wirksam, wenn 1. der Bauvorbescheid positiv ausfällt (im September erfolgt) und 2. der Bauantrag genehmigt ist. Den Bauantrag (vereinfachtes Genehmigungsverfahren) haben wir am 10.11.14 eingereicht. Nun haben wir heute über unser Ingenieur-Planungsbüro erfahren, dass der Bauantrag mangels Bearbeitungskapazitäten "zurückgestellt" worden sei. Gem. unserem Planungsbüro hätte das Amt das Recht dazu. Durch die Zurückstellung könnte es im schlechtesten Fall bedeuten, dass die Bearbeitungsfrist längstens 12 Monate sein darf (viel zu lang für uns). Wir sind etwas geschockt.

Kennt sich jemand mit Hamburger Baurecht aus? Kann das stimmen?
Ich kenne mich nicht in Hamburg aus, im Baurecht dafür schon recht gut; das, was Du beschreibst, hat auch nicht wirklich etwas mit Baurecht zu tun. Ich könnte mir vorstellen, daß es intern zu Diskussionen ob der genehmigten BVA gekommen ist, denn der BA - zumal, wenn er exakt auf der BVA fußt - nur mehr eine Formalie sein sollte. Hier stimme ich mit E.Curb überein, daß etwas nicht stimmt; gar nicht stimmt.

Ich möchte Dir dringend anraten, einen Termin im Bauplanungsamt zu vereinbaren und persönlich vorstellig zu werden; am Besten mit dem Sachbearbeiter Deines Planungsbüro´s. Auf Augenhöhe diskutiert sich leichter Nehmt die Bauakte mit und schaut, was dabei heraus kommt; nach aller Logik kann es nur besser werden.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Lassemann

Lassemann

@E.Curb: Es gibt noch keine gültigen Bebauungsplan. Es gilt nachbarschaftliche Bebauung. Noch ist das Grundstück gem. Kataster als Grünfläche ausgewiesen. Der Mitte September ausgestellte positive Bauvorbescheid stellt die Bebauung im nördlichen Teil des Grundstücks (insgesamt 20x85 Meter/ nördliche Teil: ca. 20X30 Meter) mit einer bebauten Fläche von ca. 130qm in Aussicht (also bewilligt). Gem. mündlicher Auskunft soll der nördliche Teil in dem gerade in Erstellung befindlichen Bebauungsplan als Bauland mit einem Baufenster ausgewiesen werden. Ebenso soll das für die drei benachbarten Grundstücke (alle verkauft) so erfolgen.

Da eben eine Restunsicherheit bestand/besteht haben wir den Grundstückskaufvertrag, wie oben dargestellt, an Bedingungen geknüpft.

@ypg/Dr. Schnaggels: Ja, ich werde nächsten Montag versuchen den Bauprüfer zu erreichen. Dieser ist nur montags im Büro (Teilzeit in Rente). Da habt Ihr wohl recht, das es jetzt an der Zeit ist, mehr Klarheit reinzubekommen.

Ja, natürlich gibt es bereits eine Finanzierung. Die Bereitstellungszeiten haben wir aber je nach Charge (5; 10, 15 Jahres-Geld) so gestaltet, dass wir m.E. noch recht komfortabel Zeit haben. Die ersten Bereitstellungszinsen für die kleinste Charge (5 Jahres-Geld) beginnt Ende Januar.
 
Zuletzt aktualisiert 24.01.2025
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