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Wenn das Amt versäumt, in einer vom Gesetz gesetzten Frist die Baugenehmigung zu bearbeiten (ablehnen oder genehmigen), besagt das Gesetz eben auch, dass die Baugenehmigung so erteilt wird wie beantragt bzw. man ohne Baugenehmigung bauen kann. Was das jetzt mit abstempeln zu tun hat - keine Ahnung. Aber wie schon angedeutet: das Planungsbüro sollte die Fristen besser kennen.