Climbee
Dein Problem ist, daß der Baubeginn vorbehaltlich der Bauzusage Ende Januar versprochen wurde. Jetzt kann der BU natürlich immer sagen: tja, hätten wir Ende Januar die Bauzusage bekommen, da hätten wir ja auch im März angefangen, weil ich alle Subunternehmer dafür frei gehalten habe. Als das nicht eintrat, wurden andere Aufträge vorgezogen.
Und da es momentan genügend Leute gibt, die bauen wollen, wird das auch so gewesen sein. Es ist momentan keine Kunst, Handwerker und Bauunternehmer bei anderen Projekten einzusetzen. Die werden mit Kußhand genommen.
Heißt: der GU hat für euch aktuell keinen Slot reserviert, weil er wahrscheinlich bis Ende des Jahres gut ausgebucht ist und euer Slot wurde, da die Bauzusage bis Ende Januar nicht vorlag, an einen Kunden vergeben, der zu dem Zeitpunkt bereits eine Bauzusage vorweisen konnte. Das ist gänge Praxis und kann dem BU auch nicht angekreidet werden.
Jetzt könnt ihr es mit good-will probieren und mit dem dringenden Hinweis, daß eure Finanzierung platzt, wenn der Baubeginn nicht sicher bis 1.8. erfolgt. Das wird der GU im Eigeninteresse nicht wollen. Das ist m.E. der einzige Hebel, den ihr habt.
Und: wie toxicmolotow sagte: was ist Baubeginn? Vielleicht könnt ihr den GU wenigstens soweit anfangen, daß die Bodenplatte vorbereitet wird. Ansonsten, darauf werdet ihr euch leider einstellen müssen, seid ihr bis auf weiteres Lückenbüßer. Also ihr kriegt die ungeplanten Lücken, die sich beim GU auftun. Wenn ihr Glück habt, geht es einem anderen Bauherren so wie euch: die Baugenehmigung war nicht rechtzeitig da. Dann könnt ihr seinen Slot haben. Ansonsten darauf hoffen, daß euch der GU immer wieder mal dazwischen quetschen kann.
Und da es momentan genügend Leute gibt, die bauen wollen, wird das auch so gewesen sein. Es ist momentan keine Kunst, Handwerker und Bauunternehmer bei anderen Projekten einzusetzen. Die werden mit Kußhand genommen.
Heißt: der GU hat für euch aktuell keinen Slot reserviert, weil er wahrscheinlich bis Ende des Jahres gut ausgebucht ist und euer Slot wurde, da die Bauzusage bis Ende Januar nicht vorlag, an einen Kunden vergeben, der zu dem Zeitpunkt bereits eine Bauzusage vorweisen konnte. Das ist gänge Praxis und kann dem BU auch nicht angekreidet werden.
Jetzt könnt ihr es mit good-will probieren und mit dem dringenden Hinweis, daß eure Finanzierung platzt, wenn der Baubeginn nicht sicher bis 1.8. erfolgt. Das wird der GU im Eigeninteresse nicht wollen. Das ist m.E. der einzige Hebel, den ihr habt.
Und: wie toxicmolotow sagte: was ist Baubeginn? Vielleicht könnt ihr den GU wenigstens soweit anfangen, daß die Bodenplatte vorbereitet wird. Ansonsten, darauf werdet ihr euch leider einstellen müssen, seid ihr bis auf weiteres Lückenbüßer. Also ihr kriegt die ungeplanten Lücken, die sich beim GU auftun. Wenn ihr Glück habt, geht es einem anderen Bauherren so wie euch: die Baugenehmigung war nicht rechtzeitig da. Dann könnt ihr seinen Slot haben. Ansonsten darauf hoffen, daß euch der GU immer wieder mal dazwischen quetschen kann.