T
Tichu78
Hallo,
wir haben ein Angebot vom GU bekommen incl. Entwurf.
Angenommen der Entwurf ist fehlerhaft zB Dachneigung 38° statt 45° oder andere "teure" Fehler und man würde jetzt einen Vertrag mit Festpreis unterschreiben mit dem Entwurf als Grundlage. Jetzt fällt bei der Planung auf, daß die 38° laut Bebauungsplan nicht zulässig sind. Eine erneute Kalkulation erhöht den kalkulierten Preis um mehrere tausende Euro.
Wie würde das laufen? Muss der Bauherr nachzahlen?
WIe ist das generell mit solchen Abweichungen vom Entwurf die auf Grund eines Fehlers vom Architekten/Berater zurückzuführen sind?
wir haben ein Angebot vom GU bekommen incl. Entwurf.
Angenommen der Entwurf ist fehlerhaft zB Dachneigung 38° statt 45° oder andere "teure" Fehler und man würde jetzt einen Vertrag mit Festpreis unterschreiben mit dem Entwurf als Grundlage. Jetzt fällt bei der Planung auf, daß die 38° laut Bebauungsplan nicht zulässig sind. Eine erneute Kalkulation erhöht den kalkulierten Preis um mehrere tausende Euro.
Wie würde das laufen? Muss der Bauherr nachzahlen?
WIe ist das generell mit solchen Abweichungen vom Entwurf die auf Grund eines Fehlers vom Architekten/Berater zurückzuführen sind?