Welche Möglichkeiten Ihr heute haben würdet, Euer Vorhaben eventuell doch noch zu realisieren, hängt u.a. davon ab, wie heute der Begriff "Kleinsiedlungsgebiet" definiert und von der Baubehörde interpretiert wird.
Aber das schreibt die Baubehörde aus meiner Sicht sehr eindeutig. Das Bauvorhaben ist nicht genehmigungsfähig, weil es den Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht und Befreiungen nicht in Betracht kommen.
Dann ist die Sache doch nicht ganz so aussichtslos wie gedacht.
Doch (IMHO).
Es gibt neuere Bauten wo das Grundstück viel kleiner ist.
Im Geltungsbereich "eures" B-Planes III/3/43.00 ?
Außerdem entsteht ein paar Meter weiter in der Straße ein kleines neues Baugebiet. Dort sind die Grundstücke ebenfalls kleiner.
Hier ist vermutlich ein neuer Bebauungsplan aufgestellt worden.
Die einzige Chance, die ich sehe, ist, dass der Bebauungsplan aufgehoben wird. Dazu sollte das Gespräch mit dem Planungsamt gesucht werden. Vielleicht gibt es dort schon inoffizielle Überlegungen, von denen die Baugenehmigungsbehörde noch nichts weiß. Ein winziger Hinweis darauf könnte sein, wenn der von mir vermutete neue Bebauungsplan "euren" überplant.