Bauen unter Erschließungsstraße - Vor- Nachteile

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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S

Solveigh

Wenn ich es auf dem Plan richtig deute, hat die Erschließungstraße ein Gefälle Richtung Osten. Meinst Du, das Wasser müsste dann auch Richtung Osten abfließen? Haben die Nachbarn da schon Erfahrungswerte?

Könntet Ihr das EG bzw. die Terrasse nicht noch etwas höher nehmen und aufgrund dessen die Terrasse nicht noch mehr anfüllen/abstufen gegenüber DEINEM Gelände?

Oder habt Ihr eine Beschränkung der Traufhöhe im Bebauungsplan und müsst deshalb mit dem EG tiefer bleiben?
 
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Zaba12

Das verstehe ich nicht! Meiner Meinung orientiert sich das sehr wohl an der Straßenhöhe. Wenn z.B. Deine Dusche im Erdgeschoss niedriger ist als der Gully auf der Straße, hast Du bei Überflutung des Kanals ein Problem. Such mal im Netz den Begriff "Rückstauebene" ... das ist die Höhe der Straßenoberkante über der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung an die öffentliche Kanalisation. Da gibt es auch von jeweiligen Stadtwerken bzw. Stadtentwässerungsbetrieben klare Ansagen zu.
Hier schau mal... das meine ich mit Kanalhöhe
bauen-unter-erschliessungsstrasse-vor-nachteile-250314-1.jpg
 
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Zaba12

Wenn ich es auf dem Plan richtig deute, hat die Erschließungstraße ein Gefälle Richtung Osten. Meinst Du, das Wasser müsste dann auch Richtung Osten abfließen? Haben die Nachbarn da schon Erfahrungswerte?

Könntet Ihr das EG bzw. die Terrasse nicht noch etwas höher nehmen und aufgrund dessen die Terrasse nicht noch mehr anfüllen/abstufen gegenüber DEINEM Gelände?

Oder habt Ihr eine Beschränkung der Traufhöhe im Bebauungsplan und müsst deshalb mit dem EG tiefer bleiben?
Anbei die Nordseite um das Thema Rückstauebene aufzugreifen. Wie schon in der letzten Abbildung ersichtlich liegt es jetzt an der Tiefe des Kanals ob eine Hebeanlage notwendig ist oder eine Rückstauklappe reicht. Im Keller wird es kein Bad oder ähnliches geben. Nur eine Waschmaschine.

Geklärt werden muss es trotzdem. Die Planung ist ja noch frisch, da im ersten Entwurf kein Höhenunterschied vorhanden war, da mit 1,55m L-Steinen geplant wurde.

@ Es liegt an der Beschränkung der Aufschüttung, laut Bebauungsplan dürften wir nur 60cm. Bauamt lässt sich auf max. 1m ein, der Nachbar auch. Mehr geht nicht.
Terrassenhöhe 1m wäre das Maximum. 80cm sind es gerade. Ob es jetzt kriegsentscheidend ist bezweifle ich stark (es sei denn der Kanal isst nicht tief genug), da das Gelände zu wirklich keiner Seite eben ist.

Mein östlicher Nachbar hat durchgehen einen Höhenunterschied von min. 70cm zur Erschließungsstraße.
bauen-unter-erschliessungsstrasse-vor-nachteile-250323-1.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
T

Traumfaenger

Hier schau mal... das meine ich mit Kanalhöhe
Wenn der Kanal voll ist, drückt das Wasser nach oben bis zum Gully-Deckel. Erst danach läuft der Kanal über und das Wasser über die Straße. So hoch wie der Gully-Deckel ist, kann das Wasser auch in Eurem Haus ansteigen. Das heißt, bodentiefe Duschen, Toiletten etc. deren Austrittsöffnung unter dem Niveau der Straße (Gully-Deckel) liegt, können überlaufen. In der obigen Zeichnung würde das jeweils durch Rückstauventil oder Hebeanlage verhindert. Wenn Ihr aber nichts baut und einfach nur ein Abflussrohr vorhanden ist, gibt es kein Hindernis für das Wasser im Haus zu steigen.

PS: Hebeanlage verursacht laufende Wartungskosten, ist gerne mal verstopft und erfordert einen Noteinsatz etc. Da genügt schon ein Feuchttuch in der Toilette. Würde ich mir überlegen.
 
Z

Zaba12

Also, das Thema hat sich soweit es zum jetzigen Zeitpunkt möglich ist geklärt. EG braucht eine eigene fäkalientaugliche Rückstauklappe (elektrisch oder manuell). KG braucht mindestens eine Kleinhebeanlage für Grauwasser (paar hundert Euro).

Bleibt noch das Thema Haustür und Regenschauer-Weltuntergang.

Das ganze Baugebiet wird in einem Trennsystem entwässert, heißt 2 Revisionsschächte + Zisternenzwang. Heißt für mich, da muss schon sehr viel schief gehen bis was passiert.

Nochmal die Frage, gibt es eigene Erfahrungswerte zu so einer Situation bei ähnlichen Voraussetzungen.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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