Hallo Josephine,
wir haben uns für das Angebot entschieden. Die unterschriebenen Unterlagen sind schon bei der Bank.
Eine "spannendes Thema" bleibt noch.
Schon nächste Woche findet eine Außen-/ und Innenbesichtigung des Hauses statt (kein Wertgutachten). Lt. Vermittler ist das nur Formsache.
Im Vertrag steht aber als Auszahlungsvoraussetzung, dass hinsichtlich des angenommenen Wertes des Hauses (Kaufpreis - Abschlag) bei Besichtigung keine erhebliche Abweichung festgestellt werden darf.
Die Besichtigung scheint ja gesetzlich vorgeschrieben (§ 4 BelWertV Abs. 1) und ist auch logisch nachzuvollziehen. "Steht das Haus wirklich und sind die Bilder nicht schon 10 Jahre alt?"
Aber ich denke hier natürlich an das schlimmste Szenario. Was wenn der/die Besichtigende das Haus wesentlich schlechter bewertet? Dann passt die Sicherheit ja nicht mehr und man käme auf einen anderen Beleihungsauslauf.
Der Vertrag ist m.E. ja schon in trockenen Tüchern.
Hat da noch jemand Erfahrungen? Kann da noch wirklich was passieren?
Viele Grüße
Mithr77