Baufinanzierung ohne Eigenkapital, dafür anderweitigen Verbindlichkeiten

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Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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I

interessent2

Zunächst möchte ich mich für alle Antworten/Beiträge/Ratschläge bedanken.

Wie man unschwer erkennen kann sind einige Tage vergangen und die Situation hat sich etwas geändert.

Ich denke nicht dass ein neues Thema sinnvoll wäre, weshalb ich meine Frage zu der neuen Situation hier stellen werde.

Meine Mutter ist im Besitz zweier Immobilien.
Die, in welcher wir leben, soll im Besitz bleiben.
Die andere Immobilie wird veräußert.
Dazu möchte ich anmerken, dass es mein Wunsch ist (lediglich mein Wunsch! Ob es realisierbar wäre vermag ich nicht zu beurteilen!) dass das Vermögen meiner Mutter in den weiteren Überlegungen keine Rolle spielt.

Um die Immobilie, in welcher wir Leben, auf Fordermann zu bringen, wird ein Kredit in Höhe von X Euro benötigt.
Kreditnehmer soll und möchte ich sein. Die Immobilie, deren genauen Wert es selbstverständlich noch zu ermitteln gilt, soll als Sicherheit dienen.

Wäre dies, vorausgesetzt die Immobilie hätte den Wert X+, überhaupt so realisierbar?
Hintergrund der Frage ist: kann eine sich nicht im Besitz des Kreditnehmers befindliche Immobilie als Sicherheit dienen?

Oder wären auch hier mein Einkommen und meine Verbindlichkeiten das "Todesurteil"?

Eine "Zusammenlegung" von Verbindlichkeit en und "Hypothek" wäre nicht möglich und auch nicht ratsam, wenn ich das richtig verstanden habe?

Abgesehen von der Finanzierung habe ich mal eine ganz allgemeine Frage:

Ich habe bisher von diversen "Umbauern/Renovierern" keine einheitlichen Erfahrungen erhalten.
Manche können frei über das Geld verfügen, andere erhalten jedoch nur Teilzahlungen und müssen stets vor der jeweiligen Auszahlung darlegen was sie im nächsten Abschnitt planen bzw. vor der nächsten Auszahlung darlegen was sie mit der letzten Auszahlung erreicht haben.

Ich bin für jeden Rat und jede Antwort dankbar.
Nur möchte ich zu bedenken geben: ich bin kein Fachmann im Finanzsektor. Hätte ich Ahnung, dann könnte ich mir meine Fragen selbst beantworten und müsste Euch nicht belästigen

Euch allen einen schönen Sonntag.


PS: hatte vergessen zu erwähnen dass bei Abschluss eines Kreditvertrags Versicherungen wie z.B. eine Risikolebensversicherung selbstverständlich abgeschlossen werden (falls dies irgendwie von Interesse sein sollte).
 
Zuletzt bearbeitet:
P

Payday

also:

1.) eine andere Immobilie kann sehr wohl als Sicherung der Finanzierung mit eingetragen werden. sollte sie nicht dir gehören, bräuchte man dazu wohl eine Bürgschaft. das sollte wohl irgendwie machbar sein, am besten mit der Bank sprechen. Voraussetzung ist natürlich, das der Eigentümer der zu belastenden Immobilie damit einverstanden ist und dies wohl auch notariell beglaubigt.

2.) mit deinen einkommen und Verbindlichkeiten ist derzeit nahezu jede Finanzierung derzeit dein todesurteil. das Thema hatten wir schon.

3.) ob jemand frei über sein Geld verfügen kann oder jeden Cent immer direkt nachweisen muss und auch fortschritte zeigen muss, hängt davon ab, ob man KfW oder normal finanziert und natürlich auch wie hoch der Beleihungswert ist. die Bank hat ein reges Interesse daran, das das eingesetzte Geld auch den wert der Immobilie steigert. wenn man nur 10.000€ finanziert bei einen wert von 50.000€, ist es der Bank theoretisch ziemlich egal was mit den Geld passiert. wenn du 80.000€ finanzierst für ein Haus für 50.000€ + 30.000 Renovierung, möchte sie auch eine möglichst hohe Wertsteigerung aus den Geld herausbekommen.

4.) eine Risikolebensversicherung ist nicht zwangsweise notwendig für eine hausfinanzierung. wenn du allein das Haus finanzierst und im Grundbuch stehts, bringt die Versicherung nichts. sie zahlt ja nur im todesfall und dann gehört das Haus halt der Bank. (alle erben schlagen natürlich aus)
wenn du natürlich mit einer Bürgschaft arbeitest macht so eine Versicherung schon eher Sinn, da somit der bürge aus der Sache rauskommt. wenn der Beleihungswert gut ist wird er aber auch ohne der Versicherung das Haus wieder +-0 los. die Risikolebensversicherung ist eher was für Familien oder partnerschaften, um den anderen, der im Haus wohnt, abzusichern.

was du zwangsweise für eine Finanzierung einer Immobilie brauchst ist die Gebäudeversicherung.
 
M

Maria16

Du möchtest einen Kredit aufnehmen für ein Haus, das dir nicht gehört?

Ganz egal, wie gut die familieren Verhältnisse DERZEIT sind und wie unwahrscheinlich du HEUTE einen Bruch mit deiner Familie hältst: der Kredit bleibt dir übrig, auch wenn deine Mutter und du total zerstritten sind und sie dich aus der Immobilie wirft. Genauso musst du den Kredit weiter bedienen, wenn es einen neuen Lebenspartner gibt, dieser geheiratet wird und die Immobilie irgendwann allein erbt. Hört sich unwahrscheinlich an? Kommt aber immer wieder vor - Leute und Lebenslagen ändern sich nämlich im Laufe von 5, 10 oder 20 Jahren...

Sollte mit "im Besitz bleiben" also gemeint sein, dass die Immobilie weiter deiner Mutter gehört, muss deine eigene Absicherung deiner Mutter gegenüber auch Thema sein.
Solche Dinge sollte mal klären, solange alles im Guten ist und man der Meinung ist, sie nie zu benötigen...
 
I

interessent2

Danke Euch!

In wie fern eine zusätzliche finanzielle Belastung für mich tödlich wäre, steht ja auf einem anderen Blatt. Das kann letztlich wohl nur ich allein entscheiden.
Ich schaffe es derzeit trotz Miete etc. monatlich noch mind. 200€ zu sparen.
Mir ging es lediglich um die veränderte Grundlage gegenüber der Bank, da eine materielle Absicherung vorhanden wäre. Ob sich dadurch die Ausgangslage verändern würde.

Die Argumentation dass die Bank das verliehene Geld richtig investiert wissen will ist natürlich logisch. Mir erschlossen sich nur nicht die verschiedenen Vorgehensweisen der Banken.
Wie hoch die jeweiligen Kredite sind müsste ich mal erfragen.

Also, ich informiere mich hier nur.
Ich werde weder morgen, noch übermorgen losrennen und irgendwas abschließen.
Innerfamiliäre Angelegenheiten werden selbstverständlich schriftlich fixiert und notariell beglaubigt, da auch Geschwister noch eineRolle spielen. Das habe ich auch ala selbstverständlich vorausgesetzt.

Welche Absicherung die Bank verlangen würde, weiß ich nicht. Die von mir erwähnte Lebensversicherung sollte meine Mutter dahingehend begünstigen, im Ernstfall den gewährten Kredit ablösen zu könne.
Alles weitere würde ja dann von der Bank in den Ring geworfen.

Wie gesagt, es sind derzeit nur Überlegungen.
In den kommenden Tagen werde ich mich mal mit einem erfahrenen Handwerker treffen der sich die Immobilie mal anschauen will.
Dies würde mir vorab als grobe Einschätzung reichen.
 
D

DG

Hallo interessent2,

wenn Du eine Finanzierung von der Bank haben willst, dann muss die mtl. Rate aus irgendeinem regelmäßigen Einkommen zu leisten sein. Die Ablösung eines Kredits mittels LV kann man natürlich machen, allerdings müssen dann bis zur Auszahlung der LV zumindest die laufenden Zinsen aus dem Einkommen gezahlt werden.

Insofern wäre Deine Mutter dann aber auch Kreditnehmerin, weil sie der Bank ihre LV verpfänden würde.

Ich habe aber noch eine andere Idee, bevor ich die ausbreite habe ich aber noch zwei Fragen vorab:

1. Wenn Du von "wir" sprichst, ist es richtig, dass Du dann Dich und Deine Mutter meinst, ergo die anderen Geschwister nicht in der Immobilie wohnen, die gehalten werden soll?

2. Wie ungefähr schätzt Du das Wert-Verhältnis der beiden Immobilien ein - sind die in etwa gleich viel wert oder unterscheidet sich das stark?

MfG
Dirk Grafe
 
P

Payday

ich habe noch mal genau gelesen.

du möchtest das Haus deiner Mutter (sie ist allein eingetragen?) renovieren und dafür das Haus von ihr übertragen bekommen? zu Lebzeiten kann sie ihre besitztümer verschenken an wem sie will, muss danach aber auch noch 10jahre leben, damit Geschwister dich nicht doch noch zur Kasse beten (bei viel Geld hört auch gerne mal Familie auf...).
den Kredit für die Renovierung des Hauses kann nur der übernehmen, der auch im Grundbuch der Immobilie steht (außer ihr habt eine andere Immobilie oder ähnliches zur Absicherung des Kredites). bleibt sie also eigentümerin, kann auch nur sie den Kredit abschließen. überträgt sie dir das Haus, kannst nur du abschließen. einzige Ausnahme wäre wie gesagt eine Bürgschaft.

Mir ging es lediglich um die veränderte Grundlage gegenüber der Bank, da eine materielle Absicherung vorhanden wäre. Ob sich dadurch die Ausgangslage verändern würde.
letztes Jahr wurden die Bedingungen geändert, das nicht mehr der Beleihungswert eine so große rolle spielt sondern eher die monatlichen einnahmen. es ist leichter mit 0 Eigenkapital und 5000€ haushaltsnetto nen 250.000€ Kredit zu bekommen wie mit 200.000 Eigenkapital und 1400 netto nen 250.000 Kredit, obwohl das Risiko für die Bank bei 200.000 Eigenkapital gleich 0 ist.
die Bank braucht eine zuverlässige monatliche einnahmequelle, damit der Kredit nicht von vornherein platzt.
es spielt auch wie gesagt keine rolle wie sparsam du bist, da die Banken mit fixbeträgen arbeiten. dies sagte dir hier auch schon unser "Bänker" 1-2 Seiten vorher.
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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