Baukindergeld ist fahrlässig weil keiner weiß ob man es wirklich bekommt.
Alles andere gehört in eine normale Haushaltsrechnung mit rein.
Banken setzen Pauschalen für die Ausgaben an. Da gehören Kinder zum Haushalt mit dazu, wieso sollte also das Kindergeld nicht auf der Einkommenseite mit dazu gerechnet werden?
Welchen Teil des Gesamteinkommens dann wunschgemäß verwendet wird steht auf einem anderen Blatt.
Weil Kindergeld und auch Baukindergeld wohl kaum über die gesamte Laufzeit, hier ja wohl 40! Jahre, kontinuierlich vorhanden sein werden.
Kann natürlich dazu gerechnet werden, aber nicht von seriösen Beratern, und schon gar nicht vom Antragsteller selber, die ernsthaft Interesse an einer gesunden Finanziereung haben. Jeder Berater sollte da auch seine eigene Meinung und Tipps, geformt durch Schulungen und eigene Erfahrungen, kundtun.
Da wären wir dann auch bei dem Problem solch langer Laufzeiten wie 40, oder wie vorhin auch gelesen, 60 Jahren bis ins Rentenalter hinein.... da ja mit Renteneintritt auch das monatliche Einkommen sinkt und Ausgaben in anderen Bereichen steigen (Gesundheitsfürsorge). Bis einem dann auffällt, dass man eigentlich jetzt ganz andere Wünsche, Vorstellungen und Anforderungen an die Unterkunft und die Umgebung stellt als vor 40 Jahren.
Aber naja, ein kleiner Teil hier im Forum mag es nicht verstehen, dass nur Eigenkapital diesen Teufelskreis verhindert.