Baufinanzierung - Zeitspanne Grundstückskauf / Hausbau

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B

Bieber0815

Daher gibt es keine Probleme mit der Grunderwerbsteuer oder?
Das kommt darauf an, ob der Kauf des Grundstücks und der Hausbau vom Finanzamt als zusammenhängendes Geschäft bewertet wird. Einfach mal dazu googeln ...

Wir wissen ja nicht, ob Dein Verkäufer die "Klaus-Otto-Grund-GmbH" ist, die für Dich noch die Erschließung leistet, und Dein GU die "Klaus-Otto-Hausbau-GmbH" sein soll. Oder was Dein Finanzamt nachher interpretiert.
 
Kaspatoo

Kaspatoo

Wir wissen ja nicht, ob Dein Verkäufer die "Klaus-Otto-Grund-GmbH" ist, die für Dich noch die Erschließung leistet, und Dein GU die "Klaus-Otto-Hausbau-GmbH" sein soll. Oder was Dein Finanzamt nachher interpretiert.
doch, er hat gesagt, dass es verschiedene Parteien sind, daher kein Problem mit der Grunderwerbsteuer in diesem Fall
 
B

Bieber0815

Auch in meinem fiktiven Beispiel sind es verschiedene Parteien. Es geht mir darum, dass auch in einer solchen Konstellation (Grundstück von A, Bau von B) ein einheitliches Geschäft vorliegen kann/oder es so vom Finanzamt bewertet werden kann. Ich glaube gerne, dass es im konkreten Fall keine Probleme gibt, das lässt aber keine allgemeine Aussage zu ("es kommt darauf an").
 
F

Fuchur

@Fuchur Variable Zwischenfinanzierung heißt, ich finanziere das Grundstück zuerst und sobald ich dann dann Haus finanzieren will, steige ich mit Haus und Grundstück zusammen zu einem anderen/neuen Kredit um?
Dann kann ich mir aber die günstigen Zinsen, die wir im Moment noch haben, nicht sichern, da es dann in einem Jahr vlt schon wieder anders aussieht, richtig?
Ja, das ist richtig. Aber unterschlage dabei nicht, dass das "Zinsen sichern" Geld kostet. Ein Forwarddarlehen hat einen höheren Zins als ein aktuelles mit gleichen Konditionen. Gleiches gilt für den Bausparer und auch für Kredite mit längerer Zinsbindungsfrist. Und auch die dinglich besicherten Kredite haben einen niedrigeren Zinssatz, du bezahlst aber dafür (ggf. doppelt) die Eintragungsgebühren für die Grundschuld zzgl. Notar.

Was davon die beste Variante für dich ist, hängt maßgeblich von der Größe des Zeitraums bis zum Bau ab. Der Rest ist Glaskugellesen, manche nennen es auch Wetten. Zumindest sprechen die Rahmenbedingungen dafür, dass es die nächsten 12 Monate nicht viel Bewegung auf dem Zinsmarkt geben wird.
 
K

Kusserob

Wir hatten genau die identische Situation, haben im Herbst 2016 ein Grundstück gekauft und erst im Frühjahr 2017 angefangen zu bauen.

Da unser Hausbau jedoch ca. 12 Monate dauert, haben wir uns für ein s.g. CAP-Darlehen entschieden.
Dieses CAP-Darlehen wird für eine gewisse Laufzeit vereinbart, kann aber dann jederzeit komplett getilgt werden. Wir haben lediglich eine kleine Gebühr (0,4% der Kreditsumme) als Zinsbegrenzungsprämie gezahlt, da beim CAP-Darlehen der Zinssatz nicht festgeschrieben ist, sondern sich am europäisches Leitzins orientiert. Durch diese Prämie haben wir sicherheitshalber eine obere Grenze des Zinssatzes festgelegt. Hätten wir uns aber auch sparen können, da der Zinssatz nach wie vor beim alten Wert steht .

Als jetzt das Ende unserer Bauphase in Aussicht war, haben wir das CAP-Darlehen mit dem Hausdarlehen komplett getilgt und zahlen jetzt nur ein Darlehen ab.
Durch dieses Darlehen haben wir halt Bereitstellungszinsen vermieden.

Da wir damals den Grundstückspreis als Eigenkapital vorweisen konnten, verzichtete die Bank auf die Eintragung einer Grundschuld.

Vielleicht könnt ihr ja dieses Modell mal mit eurer Bank besprechen.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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