Baugenehmigung Antrag

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Zuletzt aktualisiert 13.03.2025
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B

Bauexperte

Hallo,

doch, die Architektenleistungen sind Bestandteil des Auftrages des BU. :confused:
Dann hat Dein GU vielleicht nicht viel Erfahrung mit den Kosten eines Bauantrages und hat einfach eine Zahl in den Raum gestellt. frag die Leute im Bauplanungsamt, sie werden Dir die genauen Kosten benennen können.

Mmmmhh, also irgendwie verstehe ich es noch nicht ganz...
Das könnte daran liegen, dass "Bulla" die Begriffe verwechselt hat. Die Mehrheit aller Bauanfragen wird im Zuge des "vereinfachten genehmigungsverfahren" entschieden; gibt es binnen 4 Wochen keine Reaktion seitens des Bauamtes, gilt das BV als genehmigt. Wenn das Bauamt dagegen vermutet, dass es Schwierigkeiten mit dem Bestand (bestehende Genehmigungen) geben könnte - im Vorliegenden die Abstandsflächen - gibt es aus den bereits genannten Gründen dem originären Bauantrag den Vorzug.

Ich verstehe allerdings nicht, weshalb Du und nicht Dein Architekt die Gespräche mit dem Bauplanungsamt suchst. Während Du verständlicherweise als Laie vorsprichst, gehört es zu den täglichen Aufgaben einen Architekts, er kennt sich bestens im Baurecht aus.

Freundliche Grüße
 
H

Hilaria

Bauexperte, vielen Dank für deine kompetenten Ausführungen.
Ich habe heute mit "unserem" BU gesprochen.
Er sagte mir, dass der zuständige Sachbearbeiter bei der Stadt diesen Antrag so nicht einfach genehmigen kann und es ein - wie auch immer genanntes - Verfahren im Bauausschuss geben muss.
Da es sich "nur" um die Außenmaße handelt, braucht es dafür nur die Außenansicht des zukünftigen Hauses. Dieser Ausschuß tagt wöchentlich, eine Bearbeitungszeit dauert max. 4 Wochen.

PRinzipiell wird uns die Stadt wohl entgegenkommen, da es ein sogenanntes "atypisches" Grundstück ist und wir durch die vorhandene Doppelhaushälfte bereits an die Bauart von 2 Vollgeschossen gebunden sind, wodurch die ganze Problematik ja erst auftaucht.

Kosten bei Ablehnung rund 200 Euro, Kosten bei Genehmigung rund 1000 Euro - sagte der BU heute.
Also 1000 Euro ist es uns wert, andererseits setzt ich gern 200 Euro in den Sand, aber so wie jetzt geplant, bauen wir nicht.

Ich werde berichten, wenn es von Interesse ist.
Danke vielmals.
Hilaria
 
H

Hilaria

Hallo, also ich gehe davon aus, dass der Architekt des BU der Bauvorlagenberechtigte ist, dieser erstellt ja auch die Pläne für uns.
Das es diesen tatsächlich gibt, weiss ich, da es sich um eines der Kinder des Firmeninhabers handelt.

Grüße Hilaria

Außerdem handelt es sich um ein BU, welches schon sehr viel in unserer Stadt gebaut hat und auch die zuständigen Leute kennt, ich gehe davon aus, dass sowohl das BU als auch die Stadt weiß, wer da was darf.
 
P

parcus

okay, von einem Architekten hatte ich nichts gelesen.
so lange dieser den Antrag unterschreibt, ist der auch in der Haftung.
D.h. es geht hier wohl gar nicht um einen BU sondern GU.
 
Zuletzt bearbeitet:
H

Hilaria

Sorry, ich bin Baulaie und kenne die Unterschiede nicht so genau.
Es ist ein Familienunternehmen das seit 4 Generationen besteht und aktuell beide Kinder des Chefs beschäftigt. Die Tochter ist Architekt, der Sohn Bauingenieur, genau wie der Vater (Inhaber und GEschäftsführer).

Aber sie vermarkten auch Komplettsachen, verkaufen also auch Grundstück mit von ihnen bebauten Häusern. (Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte und Mehrfamilienhaus)
 
Zuletzt aktualisiert 13.03.2025
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