Ich antworte jetzt mal aus NRW in Erwartung , dass es ähnliche Regelungen in BW gibt. Vielleicht mal die Suchmaschine bemühen oder morgen Yvonnes (ypg) Rat befolgen.
Zumindest ändert sich ja der Grundriss im UG, eventuell auch die eine oder andere Ansicht und der Schnitt. Die Zeichnungen müssen vom Bauvorlageberechtigten unterschrieben werden. Ob der dazu einen Ordner anlegt, weiß ich nicht.
AVerwGebO
2.5.2.3 Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung von beabsichtigten Änderungen genehmigter Bauvorlagen
a) je nach dem Umfang der Abweichungen im Verhältnis zum gesamten Bauvorhaben
Gebühr: bis zur Höhe der Gebühr nach Tarifstellen 2.4.1, 2.4.2, 2.4.3 oder 2.4.4
b) wenn sich die Gebühr nach Buchstabe a) nicht bestimmen läßt
Gebühr: Euro 50 bis 250
Die Gebühren richten sich nach dem Aufwand für die Prüfung der von der Änderung betroffenen Vorschriften. Da sich außen nichts ändert, müssen Lageplan, Abstandsflächen, Grenzabstände, Baugrenzen, Grundflächenzahl, ..., nicht nochmal geprüft werden. Ob sich die Geschossflächenzahl ändert, hängt vom Bebauungsplan ab. Insgesamt dürften die Gebühren aber deutlich niedriger sein.
Vielleicht antwortet aber noch ein Einheimischer.