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papa1981
Hallo.
Ich melde mich seit langem mal wieder im Forum.
Zunächst einmal haben wir uns nun ein gebrauchtes Bungalow (Münster, NRW) gekauft und sind sehr zufrieden.
Durch Bekannte konnte wir es günstig erwerben. Seit ca. 2 Jahren leben wir im Haus.
Nun habe ich eine Frage zum Thema Baugrenze bzw. Einfriedung.
Folgende Situation:
Wir haben im Garten einen überdachten Terrassenbereich und möchten diesen bald abreißen und was anderes planen.
Vor einiger Zeit ist mir aber aufgefallen, dass mein Nachbar seine Einfriedung entfernt hat und meine Holzverkleidung quasi als Einfriedung nutzt.
Wenn ich also die Terrasse entferne, habe ich keinen Sichtschutz. Hinzu kommt, dass er den Teil, den mein Vorbesitzer als Abstand zu seiner alten Einfriedung hatte, sogar nutzt.
Er hat den Abstandsbereich mit Erde gefüllt und bepflanzt. Problem dabei ist nur, dass die gesamte Erde an meine Holzverkleidung gepresst wurde und dadurch Morsch geworden ist.
Zur Vereinfachung habe ich ein Bild mit Paint gekennzeichnet.
Blau = Unser Haus
Grau = Überdachte Terrasse
Rot = Holzverkleidung
Gelb = Abstand (DAS WIRD JETZT DURCH MEINEN NACHBARN GENUTZT. IST MIT ERDE BEFÜLLT UND BEPFLANZT)
Grün = Baugrenze
Im Bauplan steht folgendes:
Im Bereich der Gartenhofhäuser können zur Abgrenzung des Gartenhofes Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,75 m zugelassen werden.
Zur Abgrenzung der Hausgärten sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,00 m zulässig. Für die Flurstücke xxx und xxx der Flur xx (Fläche für Versorgungsanlagen - Schalthaus und Gasregelstation) ist ausnahmsweise eine höhere Einfriedung zulässig.
Zur Abgrenzung der Grundstücke untereinander können Einfriedungen bis zu einer Höhe von max. 2,00 m zugelassen werden, wenn sie als Sichtschutz für Wohnterrassen und dergleichen dienen.
Mauern sind außerhalb der Baugebiete mit Gartenhofhäusern als Einfriedung unzulässig.
Mir geht es nicht um die alte Konstruktion. Werde es eh abreißen. Es geht mir nur um die Einfriedung und wer dazu verpflichtet ist usw.
Wie gesagt, es gab vorher wohl ein Zaun entlang der Baugrenze. Dieser ist nicht mehr da.
Würde mich über ein paar Tipps sehr freuen.
Viele Grüße
Ich melde mich seit langem mal wieder im Forum.
Zunächst einmal haben wir uns nun ein gebrauchtes Bungalow (Münster, NRW) gekauft und sind sehr zufrieden.
Durch Bekannte konnte wir es günstig erwerben. Seit ca. 2 Jahren leben wir im Haus.
Nun habe ich eine Frage zum Thema Baugrenze bzw. Einfriedung.
Folgende Situation:
Wir haben im Garten einen überdachten Terrassenbereich und möchten diesen bald abreißen und was anderes planen.
Vor einiger Zeit ist mir aber aufgefallen, dass mein Nachbar seine Einfriedung entfernt hat und meine Holzverkleidung quasi als Einfriedung nutzt.
Wenn ich also die Terrasse entferne, habe ich keinen Sichtschutz. Hinzu kommt, dass er den Teil, den mein Vorbesitzer als Abstand zu seiner alten Einfriedung hatte, sogar nutzt.
Er hat den Abstandsbereich mit Erde gefüllt und bepflanzt. Problem dabei ist nur, dass die gesamte Erde an meine Holzverkleidung gepresst wurde und dadurch Morsch geworden ist.
Zur Vereinfachung habe ich ein Bild mit Paint gekennzeichnet.
Blau = Unser Haus
Grau = Überdachte Terrasse
Rot = Holzverkleidung
Gelb = Abstand (DAS WIRD JETZT DURCH MEINEN NACHBARN GENUTZT. IST MIT ERDE BEFÜLLT UND BEPFLANZT)
Grün = Baugrenze
Im Bauplan steht folgendes:
Im Bereich der Gartenhofhäuser können zur Abgrenzung des Gartenhofes Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,75 m zugelassen werden.
Zur Abgrenzung der Hausgärten sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,00 m zulässig. Für die Flurstücke xxx und xxx der Flur xx (Fläche für Versorgungsanlagen - Schalthaus und Gasregelstation) ist ausnahmsweise eine höhere Einfriedung zulässig.
Zur Abgrenzung der Grundstücke untereinander können Einfriedungen bis zu einer Höhe von max. 2,00 m zugelassen werden, wenn sie als Sichtschutz für Wohnterrassen und dergleichen dienen.
Mauern sind außerhalb der Baugebiete mit Gartenhofhäusern als Einfriedung unzulässig.
Mir geht es nicht um die alte Konstruktion. Werde es eh abreißen. Es geht mir nur um die Einfriedung und wer dazu verpflichtet ist usw.
Wie gesagt, es gab vorher wohl ein Zaun entlang der Baugrenze. Dieser ist nicht mehr da.
Würde mich über ein paar Tipps sehr freuen.
Viele Grüße