Hallo Gym,
ob Du Dein Grundstück in der angedachten Form genehmigungsfrei verändern darfst, hängt vom Bebauungsplan ab. Wenn dort keine Festsetzungen bzgl. der Höhe gemacht sind, gilt der genehmigte Bauantrag. Dort sollte die Anschüttung bzw. die endgültige/geplante Geländehöhe korrekt dargestellt werden, ansonsten gibt es später bei der Bauabnahme Probleme, denn: solche (örtlich begrenzten) Anschüttungen werden baurechtlich wie Anbauteile betrachtet und lösen uU Abstandsflächen und damit etwaig Baulasten auf den Nachbargrundstücken aus.
Rechtlich anders betrachtet werden komplette Anhebungen oder Absenkungen des Baugrundstücks. Aber auch das sollte gleich im Bauantrag vermerkt werden, damit die Genehmigungsbehörde dazu vor Baubeginn Stellung nehmen kann. Sprich' dazu unbedingt mit Deinem Architekten, denn Du willst ja offensichtlich deutlich höher raus, als es die natürliche Geländefläche vorgibt.
MfG
Dirk Grafe