Baugrundstück frei machen - Nach welcher Reihenfolge?

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H

Herr Stein

Hallo Zusammen,

wir haben ein Grundstück gekauft, auf dem derzeit noch ein baufälliges Wochenendhäuschen steht. Wir planen das Häuschen abzureißen und dann ein neues Einfamilienhaus zu bauen. Jetzt frage ich mich nur, wie ich das am effizientesten mache.

1. Ich brauche ja anscheinend eine Baugenehmigung für den Abriss und eine für den Neubau. Kann ich hier Kosten sparen, wenn ich beide Vorhaben in einen Antrag packe?

2. Kann ich mir vorher schon eine Abrissfirma holen oder sollte ich den Abriss am besten über den Generalunternehmer abwickeln? Ich frage mich vor allem, wie das zu den Gründungsvoraussetzungen gemäß Bodengutachten passt (60cm Aushub + Auffüllen + Verdichten). Wer macht denn diese vorbereitenden Maßnahmen beim Erdbau - das Abrissunternehmen oder später die Baufirma? Das Haus ist teilweise unterkellert (5qm) - da würde also sicher ein tieferes Loch entstehen. Zudem liegt auf dem Grundstück noch eine Klärgrube, die wir gern wegmachen lassen würden - also noch ein tiefes Loch. Und auf dem Grundstück sind noch ein paar Baumstümpfe übrig, die auch raus sollen. Zählt wahrscheinlich alles zu den Abrissarbeiten... Irgendwie muss das Abrissunternehmen diese entstehenden Löcher ja wieder auffüllen - aber dann doch am besten direkt so, wie es das Bodengutachten fordert - aber die Erdarbeiten liegen eigentlich beim GU -> Knoten im Kopf...

3. Wann wäre ein geeigneter Zeitpunkt für den Abriss? Reicht das z. B. noch, wenn der Bauantrag eingereicht wurde?

Vielen Dank!

Herr Stein
 
K

Kekse

Wir müssen laut Baubeschreibung ein "baureifes und hindernisfreies Grundstück" bereitstellen, eventueller Baumbestand ist bauseits zu räumen. Ich vermute mal, das wird bei allen GUs/GÜs ähnlich sein. Sprich, du müsstest Gebäude, Keller, Baumstümpfe, Klärgrube (sofern im Bereich des späteren Hauses, an der anderen Grundstücksseite interessiert die den GU nicht) entfernen und große dabei entstandene Löcher verfüllen. Alternativ mach der GU dir sicher gern ein Angebot, das zumindest teilweise für dich zu erledigen. Besprich am besten einfach mit ihm, wie das normalerweise gehandhabt wird und legt die Schnittstelle gemeinsam fest.
 
H

Herr Stein

Hallo Kekse,

Sprich, du müsstest Gebäude, Keller, Baumstümpfe, Klärgrube (sofern im Bereich des späteren Hauses, an der anderen Grundstücksseite interessiert die den GU nicht) entfernen und große dabei entstandene Löcher verfüllen.
das würde bedeuten, dass das erst verfüllt wird und vom GU danach wieder rausgeschaufelt wird, weil es ja noch nicht den Gründungsanforderungen entspricht?

Beste Grüße
Herr Stein
 
opalau

opalau

Bei uns hat jeder GU gesagt es ist problemlos möglich dass das in eins erledigt wird. Und es ist egal ob’s der Tiefbauer vom GU ist oder wir einen suchen. Die stimmen sich vorher ab damit klar ist wie das Grundstück aussehen muss damit der Bau losgehen kann.

Einfach mal den GU fragen.
 
C

Caidori

Huhu,
als Tipp kann ich dir mit geben (bei uns, Abriss altes Wohnhaus in NRW) erkundige dich beim Bauamt ob ihr die Abriss Unternehmen frei wählen könnt und ob ihr noch was wegen möglichen Geschützen Untermietern (Eulen/Fledermäuse) unternehmen müsst.

Bei uns akzeptierte die Stadt zb nur 3 Unternehmen die Wohnhäuser offiziell abreißen dürfen und wir mussten die Firma auch gleich beim Antrag mit angeben.
Und wir mussten ein Gutachten erstellen lassen, das auch wirklich keine Tierchen hier wohnten
 
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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