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Herr Stein
Hallo Zusammen,
wir haben ein Grundstück gekauft, auf dem derzeit noch ein baufälliges Wochenendhäuschen steht. Wir planen das Häuschen abzureißen und dann ein neues Einfamilienhaus zu bauen. Jetzt frage ich mich nur, wie ich das am effizientesten mache.
1. Ich brauche ja anscheinend eine Baugenehmigung für den Abriss und eine für den Neubau. Kann ich hier Kosten sparen, wenn ich beide Vorhaben in einen Antrag packe?
2. Kann ich mir vorher schon eine Abrissfirma holen oder sollte ich den Abriss am besten über den Generalunternehmer abwickeln? Ich frage mich vor allem, wie das zu den Gründungsvoraussetzungen gemäß Bodengutachten passt (60cm Aushub + Auffüllen + Verdichten). Wer macht denn diese vorbereitenden Maßnahmen beim Erdbau - das Abrissunternehmen oder später die Baufirma? Das Haus ist teilweise unterkellert (5qm) - da würde also sicher ein tieferes Loch entstehen. Zudem liegt auf dem Grundstück noch eine Klärgrube, die wir gern wegmachen lassen würden - also noch ein tiefes Loch. Und auf dem Grundstück sind noch ein paar Baumstümpfe übrig, die auch raus sollen. Zählt wahrscheinlich alles zu den Abrissarbeiten... Irgendwie muss das Abrissunternehmen diese entstehenden Löcher ja wieder auffüllen - aber dann doch am besten direkt so, wie es das Bodengutachten fordert - aber die Erdarbeiten liegen eigentlich beim GU -> Knoten im Kopf...
3. Wann wäre ein geeigneter Zeitpunkt für den Abriss? Reicht das z. B. noch, wenn der Bauantrag eingereicht wurde?
Vielen Dank!
Herr Stein
wir haben ein Grundstück gekauft, auf dem derzeit noch ein baufälliges Wochenendhäuschen steht. Wir planen das Häuschen abzureißen und dann ein neues Einfamilienhaus zu bauen. Jetzt frage ich mich nur, wie ich das am effizientesten mache.
1. Ich brauche ja anscheinend eine Baugenehmigung für den Abriss und eine für den Neubau. Kann ich hier Kosten sparen, wenn ich beide Vorhaben in einen Antrag packe?
2. Kann ich mir vorher schon eine Abrissfirma holen oder sollte ich den Abriss am besten über den Generalunternehmer abwickeln? Ich frage mich vor allem, wie das zu den Gründungsvoraussetzungen gemäß Bodengutachten passt (60cm Aushub + Auffüllen + Verdichten). Wer macht denn diese vorbereitenden Maßnahmen beim Erdbau - das Abrissunternehmen oder später die Baufirma? Das Haus ist teilweise unterkellert (5qm) - da würde also sicher ein tieferes Loch entstehen. Zudem liegt auf dem Grundstück noch eine Klärgrube, die wir gern wegmachen lassen würden - also noch ein tiefes Loch. Und auf dem Grundstück sind noch ein paar Baumstümpfe übrig, die auch raus sollen. Zählt wahrscheinlich alles zu den Abrissarbeiten... Irgendwie muss das Abrissunternehmen diese entstehenden Löcher ja wieder auffüllen - aber dann doch am besten direkt so, wie es das Bodengutachten fordert - aber die Erdarbeiten liegen eigentlich beim GU -> Knoten im Kopf...
3. Wann wäre ein geeigneter Zeitpunkt für den Abriss? Reicht das z. B. noch, wenn der Bauantrag eingereicht wurde?
Vielen Dank!
Herr Stein