Grundstück und Haus gehören immer zusammen, das kann man nicht getrennt sehen. Wenn also SIE allein im Grundbuch steht, gehört auch rechtlich gesehen das Haus allein IHR. Da gibt es keine Differenzierung von wegen "Ihr gehört das Grundstück, das Haus gehört uns beiden". Ist dir das bewusst? Dass dir von dem Haus nichts gehört, solange du nicht im Grundbuch stehst? Das bleibt auch der Fall, wenn du einen Vertrag mit einer Baufirma mit unterzeichnest, mit im Kreditvertrag stehst oder den Bauantrag unterzeichnest. Das ändert nichts. Solange du nicht im Grundbuch drin bist, gehört dir von dem Haus nichts. Im Falle einer Trennung dürftest du aber schön weiter den Kredit mit abbezahlen, für ein Haus, was dir gar nicht gehört. Deshalb käme es für mich niemals in Frage, dass ich mein Geld und mein Herzblut in ein Haus stecke und mich an einen Kreditvertrag binde, wenn ich rechtlich gesehen keinerlei Ansprüche an diesem Haus habe. An diesem Sachverhalt ändert auch die Hochzeit nichts, denn auch nach der Eheschließung handelt es sich weiterhin allein um ihr Haus.
Letztendlich müsst ihr wissen was ihr macht... aber für mich käme diese Konstellation nicht in Frage. Entweder einer steht allein im Grundbuch und demnach auch allein im Kreditvertrag, oder beide stehen gemeinsam im Grundbuch und im Kreditvertrag. Entweder oder. Eine andere Option gäbe es da FÜR MICH nicht.
Ob man notariell vereinbaren kann, dass das Grundstück im Falle einer Trennung wieder allein an die Freundin/Frau geht, weiß ich nicht. Aber auch das würde ich mir gut überlegen. Denn auch das würde bedeuten: Im Falle einer Trennung stehst du weiter im Kreditvertrag aber nicht mehr im Grundbuch. Hieße auch in diesem Fall, du darfst blechen, hast aber nichts davon.
Was würdet ihr denn von der Konstellation halten, dass deine künftigen Schwiegereltern ihrer Tochter das HALBE Grundstück SCHENKEN und du die andere Hälfte von ihren Schwiegereltern KAUFST? Das fände ich dann die Lösung. So seid ihr beide Eigentümer von Haus und Grundstück und deine Schwiegereltern haben dir nichts geschenkt, was sie nicht wollten. Inwiefern man das dann mit der Zahlung regelt, ob du das aus Eigenkapital zahlst oder ihr die halben Grundstückskosten mit in den Kreditvertrag nehmt (was bedeuten würde, dass deine Freundin doch für einen Teil des Grundstücks zahlen würde (Kreditanteil + Zinsen fürs halbe Grundstück)) oder ob die Schwiegereltern dir einen Privatkredit für die Grundstückskosten geben (du also erst mal effektiv nichts bezahlst) aber dafür monatlich einen gewissen Betrag an die Schwiegereltern zahlst, bis das Grundstück "abgezahlt" ist, bleibt euch überlassen.
Oder ihr macht es in der Tat so, dass sie allein im Grundbuch steht, sie aber im Gegenzug auch allein im Kreditvertrag steht. Dann sind die Fronten auch geklärt, es ist IHR Haus und sie allein zahlt es. Du könntest dann monatlich evtl. eine Miete an sie zahlen. So kannst du im Falle einer Trennung nicht für die Zahlung eines Hauses belangt werden, was dir nicht gehört, unterstützt sie aber trotzdem bei der Abzahlung des Hauses durch deine "Mietzahlungen". Wäre nur die Frage, ob die Bank das so mitmacht, ob deine Freundin genug Einkommen hat, um den Kredit allein zu stemmen. Und es wäre zu klären, ob du dann dennoch evtl. vorhandenes Eigenkapital mit einbringst. Falls ja, auf jeden Fall irgendwie notariell klären, dass du das im Falle einer Trennung wieder bekommst.