Das ist entweder ein Gerücht, oder sie hatten Gütertrennung vereinbart, oder einen Ehevertrag, oder er hatte bereits ein entsprechendes Vermögen mit in die Ehe gebracht. Bei einer klassischen Zugewinngemeinschaft haben beide Anrecht auf die Hälfte des gesamten Zugewinns.
Genau so ist es.
Noch zum Thema Zugewinn und Haus. Man sollte sich bewusst sein, dass der Zugewinn nur einen
Geldwert beinhaltet, nicht aber den Übergang von Eigentum! Bedeutet: Wenn der Ehefrau das Haus, welches während der Ehe gebaut wurde, allein gehört, gehört ihr das Haus auch nach der Scheidung allein. Der Ehemann hat dann nur das Recht auf die Hälfte des Zugewinns, welcher beispielsweise die Hälfte des Immobilienwertes betragen
KANN, denn in den Zugewinn fallen sämtliche Vermögenswerte (Endvermögen - Anfangsvermögen = gesamter Zugewinn), was bedeutet, dass rein theoretisch der Zugewinn ein ganz anderer Wert als der Immobilienwert sein kann. Eigentum am Haus erwirbt der Ehemann aber auch durch die Scheidung NICHT. Der Mann kann also zum Beispiel nicht mitentscheiden was mit dem Haus passiert, ob es verkauft wird, wer darin wohnen bleibt usw...
EDIT: So geschehen bei meinen Schwiegereltern. Der Schwiegervater bekam von seinen Eltern das Grundstück geschenkt, das Haus wurde dann während der Ehe gebaut. Der Schwiegervater stand aber all die Jahre allein im Grundbuch, obwohl die Schwiegermutter natürlich auch brav mit im Kreditvertrag stand und all die Jahre mit abgezahlt hat. Nach knapp 30 Jahren Ehe lässt die Schwiegermutter sich scheiden und erlebt ihr blaues Wunder, weil sie keine Miteigentümerin des Hauses ist, sondern lediglich den halben Zugewinn erhält. Das war ihr all die Jahre nicht bewusst. Sie ging davon aus, dass sie das Haus auch nach der Scheidung behalten kann. Nützt aber nichts, sie musste ausziehen und der Schwiegervater blieb im Haus. So kanns gehen, wenn man sich nicht richtig informiert und dafür sorgt, dass man mit im Grundbuch steht.