Habe in dem Zusammenhang mal eine Frage, da ich in der Richtung noch sehr wenig Wissen habe:
Eine Bauherren-Rechtsschutz ist losgelöst von einem unabhängigen Sachverständigen zu sehen, oder? Sprich, es wäre ratsam beides als Bauherr zu haben, oder?
Und wenn der Sachverständige einen Mangel feststellt und ich mit der Bauunternehmung keine Einigung erzielen kann, käme die Bauherren-Rechtsschutz ins Spiel, sehe ich das richtig?
Und der Sachverständige ist "nur" dazu da, mich über mögliche Mängel zu informieren, aber nicht um diese mit dem Bauunternehmer zu lösen?
Danke und Grüße.