Musketier
Ich hab gerade mal etwas recherchiert, weils mich selbst interessiert hat. Ich versuchs mal mit meinen Worten rüber zu bringen. Das ganze stellt aber keine Rechtsberatung dar.Auf gut deutsch gesagt haben beide Blödsinn gebaut, und ich könnte mir vorstellen dass dann nicht ganz klar ist wer da für was einstehen muss, sodass die beiden dann vielleicht Pingpong spielen und man als Bauherr neben dem Mangel noch 2 Parteien hat, die sich die Schuld gegenseitig in die Schuhe schieben.
Verursacht hat den Mangel primär erst mal das Bauunternehmen. Damit hast du einen Anspruch auf Schadensbeseitigung/Ersatz gegenüber dem BU.
Je nach Vertragsgestaltung mit dem Sachverständigen hätte der Sachverständige den Mangel eventuell erkennen können/müssen oder auch nicht. Hat er ihn nicht erkannt, ist das Gutachten gegebenenfalls fehlerhaft. Wird der Fehler im Gutachten erkannt hat der Sachverständige erst mal ein Nacherfüllungsrecht zur korrekten Erstellung des Gutachtens.
Ist das Bauwerk dann schon fehlerhaft erstellt worden, aber das BU beseitigt den Schaden, dann ist dir kein Nachfolgeschaden durch das fehlerhafte Gutachten entstanden. Eventuell wären hier nur die Kosten für die Erstellung des Gutachtens als Schaden geltend zu machen, weil dann vermutlich keine Nacherfüllung mehr möglich ist.
Bekommst du dagegen keinen Schadenersatz/keine Nacherfüllung vom BU, weil die z.B. Insolvent sind, erst dann entsteht dir eventuell der (Nachfolge)Schaden durch das fehlerhafte Gutachten und dann hast du einen Anspruch gegenüber dem Sachverständigen auf Schadenersatz.
Zu Beachten ist auch die Verjährungsfrist gegenüber dem Sachverständigen .