Bauherren-Schutzbund und Sachverständiger als Lösung?

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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Geht’s jetzt für dich um den formellen Vollzug ( Fertigstellungsanzeige?). Die kannst du auch alleine einreichen , dann aber mit möglichen Konsequenzen leben . Welche Beträge sind den offen gegenüber dem GU ? Warum soll / darf der Vertrag so nicht gültig sein ? Wurden Mängel ausgeschlossen ? Schon mal beim Anwalt gewesen ?
 
S

Snowy36

Hm was machst du denn wenn der dir dann doch noch ne Abschlussrechnung sendet ? Dazu hat er ja mehrere Jahre Zeit .... du sagtest der Vertrag sei nicht gültig , das hoffe ich für dich . Denn Hast du zB einen Vertrag nach VOB , bekommst die schlussrechnung u tust dann 2 Wochen nix dann sitzt du richtig tief in der Tinte
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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