M
Momad
Hallo,
geplant ist der Bau einer Doppelhaushälfte über einen Generalunternehmer.
Der Generalunternehmer schließt für das Objekt und alle Bauleistungen eine Bauwesenversicherung.
Im Bauleistung Beschreibung steht daß ich als Auftraggeber eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sowie ein Feuer-Rohbauversicherung und eine Gebäudeversicherung abschließen sollte.
Bei eine Nachfrage beim GU ob ich unbedingt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung benötige, kam als Antwort "Nee brauchen Sie nicht!"
Bei eine Nachfrage bei meine Bank ob ich eine Feuer-Rohbauversicherung und eine Gebäudeversicherung ab Baubeginn benötige, kam als Antwort "nee erst ab Gefahrübergabe sprich Ab Einzug, GU hat ja die Bauwesenversicherung."
Ich weiss nicht was ich davon halten soll, ich lese ja überall daß solche Versicherungen von Beginn an Pflicht sind.
Oder bei Schlüsselfertigem bauen über einen GU mit eine Bauwesenversicherung reicht?
geplant ist der Bau einer Doppelhaushälfte über einen Generalunternehmer.
Der Generalunternehmer schließt für das Objekt und alle Bauleistungen eine Bauwesenversicherung.
Im Bauleistung Beschreibung steht daß ich als Auftraggeber eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sowie ein Feuer-Rohbauversicherung und eine Gebäudeversicherung abschließen sollte.
Bei eine Nachfrage beim GU ob ich unbedingt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung benötige, kam als Antwort "Nee brauchen Sie nicht!"
Bei eine Nachfrage bei meine Bank ob ich eine Feuer-Rohbauversicherung und eine Gebäudeversicherung ab Baubeginn benötige, kam als Antwort "nee erst ab Gefahrübergabe sprich Ab Einzug, GU hat ja die Bauwesenversicherung."
Ich weiss nicht was ich davon halten soll, ich lese ja überall daß solche Versicherungen von Beginn an Pflicht sind.
Oder bei Schlüsselfertigem bauen über einen GU mit eine Bauwesenversicherung reicht?