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lawie88
Hallo liebes Forum,
ich habe folgende Frage:
Ein Makler Büro bietet über eine Online Plattform eine noch zu bauende Doppelhaushälfte auf einem Grundstück an. Die Doppelhaushälfte wird von einem Bauträger zum Festpreis gebaut. In der Baubeschreibung sind bauherrenseitige Leistungen aufgeführt wie z.B.: der Abtransport von überschüssigen Erdreich. Wer muss diese Leistungen nun bezahlen?
Auf der folgenden Seite steht, dass der Käufer "nur" der Erwerber der Immobilie wäre und nicht der Bauherr (dies ist der Bauträger).
Danke schon mal für eure Hilfe!
ich habe folgende Frage:
Ein Makler Büro bietet über eine Online Plattform eine noch zu bauende Doppelhaushälfte auf einem Grundstück an. Die Doppelhaushälfte wird von einem Bauträger zum Festpreis gebaut. In der Baubeschreibung sind bauherrenseitige Leistungen aufgeführt wie z.B.: der Abtransport von überschüssigen Erdreich. Wer muss diese Leistungen nun bezahlen?
Auf der folgenden Seite steht, dass der Käufer "nur" der Erwerber der Immobilie wäre und nicht der Bauherr (dies ist der Bauträger).
Danke schon mal für eure Hilfe!