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Hallo zusammen,
wir haben folgende Situation:
Im Moment denke ich nur sie als Bauherren und Grundstückseigner anzugeben wär das sinnvollste. Aber das Haus bauen an sich ist deutlich eher mein Thema, weshalb ich als BauHerr (höhö) eigentlich der Sinnvollere wäre. Oder ist das egal? Wird das egal durch die Heirat?
Was eigentlich nicht gewollt ist, ist erst nach der Heirat Bauantrag stellen (Wartezeit) + GU (Wartezeit) bis das in dessen Taktung passt. Irgendwelche rechtlichen Konstrukte zur Überbrückung bis Mai begeistern mich jetzt auch nicht wirklich. (GBR, etc.)
wir haben folgende Situation:
- Architekt hat gerade den Eingabeplan so gut wie fertig gestellt. Gebaut werden soll je nach Angebot mit GU oder mehr oder weniger Einzelvergabe.
- Grundstück (momentan ein Feld) gehört den Eltern der Herzensdame und wird im Oktober vermessen und ihr überschrieben. Natürlich nur ihr, da ich rein rechtlich ja noch ein Fremder bin. (geheiratet wird im Mai)
- Architekt meinte wir könnten demnächst Bauantrag stellen, aber er müsste wissen wer Bauherr ist und den Grundstückseigentümer muss man natürlich auch angeben.
- Baubeginn muss nicht unbedingt noch vor der Heirat sein. Da haben wir eigentlich keine Eile, da die momentane Wohnsituation nicht unzumutbar ist. Glaub 5 Jahre hätte man eh Zeit zu bauen nach genehmigten Bauantrag, aber die Genehmigung an sich kann halt auch etwas dauern.
- Beide als Bauherren angeben oder nur sie? Geht der Bauherrenstatus durch die Heirat dann an mich mit über?
- Grundstückseigentümer ihre Eltern angeben oder noch warten bis wenigstens ihr das Grundstück überschrieben wurde? Das wäre ja absehbar nah und das kleinere Fragezeichen.
Im Moment denke ich nur sie als Bauherren und Grundstückseigner anzugeben wär das sinnvollste. Aber das Haus bauen an sich ist deutlich eher mein Thema, weshalb ich als BauHerr (höhö) eigentlich der Sinnvollere wäre. Oder ist das egal? Wird das egal durch die Heirat?
Was eigentlich nicht gewollt ist, ist erst nach der Heirat Bauantrag stellen (Wartezeit) + GU (Wartezeit) bis das in dessen Taktung passt. Irgendwelche rechtlichen Konstrukte zur Überbrückung bis Mai begeistern mich jetzt auch nicht wirklich. (GBR, etc.)