Baukamera Überwachung zulässig ?

4,60 Stern(e) 5 Votes
B

Bauexperte

also grundsätzlich darfst du auf einem Grund und Boden filmen wie du willst.
Das stimmt so ausschließlich immer noch nicht. Es gibt zwischenzeitlich viele Urteile zur privaten Video-Überwachung mit unterschiedlich gesprochenen Urteilen. Eines ist aller Rechtsprechung in diesem Bereich bisher gemein: es kommt darauf an und hängt immer von den jeweiligen Umständen ab.

Eine Überwachung im befriedeten Bereich muss nicht kundgetan werden.
Ausschließlich dann, wenn tatsächlich nur der eigene Grund und Boden videoüberwacht wird, so ich die Urteile richtig verstehe. Oder der Aufsteller beweisen kann, daß die Videoüberwachung in seinem Fall höher zu bewerten ist, als das Persönlichkeitsrecht eines Einzelnen.

**Der BGH stellte folgende Grundsätze auf:
  • Bei der Installation von Anlagen der Videoüberwachung auf einem Privatgrundstück muss deshalb sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang zu diesen von den Kameras erfasst werden, sofern nicht ein das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen überwiegendes Interesse des Betriebers der Anlage im Rahmen der Abwägung bejaht werden kann.
  • Ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht Dritter liegt vor, wenn diese durch die Überwachung tatsächlich betroffen sind. Kann dies festgestellt werden und ergibt die erforderliche Abwägung, dass das Interesse des Betriebers der Anlage das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen nicht überwiegt, ist der Unterlassungsanspruch begründet.
  • Ein Unterlassungsanspruch kann auch bestehen, wenn Dritte eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müssen. Ein Anspruch auf Unterlassung ist aber zu verneinen, wenn der Nachbar die Anfertigung von Aufnahmen lediglich befürchtet und die Kameras nur mit erheblichem und äußerlich wahrnehmbarem Aufwand, also nicht etwa nur durch das Betätigen einer Steuerungsanlage, auf sein Grundstück gerichtet werden können.
  • Die Befürchtung, durch vorhandene Überwachungsgeräte überwacht zu werden, ist dann gerechtfertigt, wenn sie aufgrund konkreter Umstände als nachvollziehbar und verständlich erscheint, etwa im Hinblick auf einen eskalierenden Nachbarstreit. Liegen solche Umstände vor, kann das Persönlichkeitsrecht des (vermeintlich) Überwachten schon aufgrund der Verdachtssituation beeinträchtigt sein. Allein die hypothetische Möglichkeit einer Überwachung durch Videokameras und ähnliche Überwachungsgeräte beeinträchtigt hingegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht derjenigen, die dadurch betroffen sein könnten, nicht.

Ob sich jetzt ein Bauunternehmer weigern kann, einen Vertrag zu erfüllen, weil auf der Baustelle Kameras angebracht sind.. ist eine interessante Fragestellung !
Das ist wirklich interessant - läßt sich jedoch imho leicht lösen. Freundliche Anfrage und Kamera so weit entfernt aufstellen, daß kein einziger Handwerker zu identifizieren ist ;)

**Scharf oder unscharf

Ist die Qualität der Überwachungskamera beispielsweise bei der Essenausgabe oder auf der Baustelle so „schlecht“ bzw. unscharf, dass einzelne Personen nicht erkannt werden können, spricht nichts gegen den Einsatz einer Webcam. Andernfalls bedarf es der Zustimmung der Mitarbeiter bzw. der Bauarbeiter.

**Quelle: WEKA Akademie

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
E

Enterich

Moin,

warum eigentlich immer diese theoretischen Diskussionen darüber? Frag doch einfach mal die Rohbauer ganz freundlich, ob sie was dagegen haben. Wenn die Kamera soweit weg steht, dass du das gesamte Haus auch ins Bild bekommst sind in einem Zeitrafferfilm (also nur alle 30 sec ein Bild aufgenommen) beim besten Willen keine Menschen mehr zu sehen. Vielleicht mal als Schatten, aber mehr auch nicht.

Einfach mal lieb fragen und fertig...

Viele Grüße,

Andreas
So würde ich das auch machen, wenn die Handwerker das spitz bekommen ohne das vorher irgendwie gewarnt wurde kann man jegliches Vertrauen schon mal vergessen.

Wieso überhaupt die Kamera? Wenn man den groben Baufortschritt dokumentieren möchte kann man doch nach Feierabend Fotos machen.
Ansonsten: Vormittags/frühen Nachmittag Verwandtschaft oder gute Freunde die Zeit haben zum Bau schicken um sich mal alles anzugucken. Das reicht meistens schon um einen gewissen "Druck" auszuüben. Stell dir nur mal selber vor dein Chef filmt dich jede Minute bei der Arbeit um Abends zu kontrollieren ob du irgendwelche Fehler begangen hast.
 
Sir_Kermit

Sir_Kermit

Moin,

Hatte explizit nach FAZ gesucht, aber auch die FR gefunden
*rotanlauf* *schäm* Ich habe die falsche Frankfurter genannt. Man sollte nicht zwischen Kaffee und Termin mal schnell was schreiben.

Zum Thema:
Ich habe das so verstanden, dass ich auf meinem Grund und Boden eine Videoüberwachung machen darf, ich muss aber den anderen kenntlich machen, dass ich es tue und sie müssen damit einverstanden sein.

Wobei ich nicht damit aussagen möchte, dass vor Betreten eines solchen Bereiches zunächst mal 50 Seiten Vertragswerk abgehandelt und unterschrieben werden müssen. Ich kann das Ansinnen verstehen, den eigenen Bau im Zeitraffer Wachsen zu sehen. Somit: die Handwerker mit ins Boot nehmen und freundlich fragen, ob man das dürfe. Sagen die nein, dann ist das eben nein. Fertig. Dann sollte man sich etwas anderes ausdenken.


Stell dir nur mal selber vor dein Chef filmt dich jede Minute bei der Arbeit um Abends zu kontrollieren ob du irgendwelche Fehler begangen hast.
Nicht nur das, man stelle sich das für sich selber im rein privaten Bereich vor. Du besuchst jemanden, der eine Überwachung hat, von der du keine Ahnung hast. Im Flur wird dann mal schnell in einem geeigneten Augenblick kneifende oder schlecht sitzende Kleidung mit einem schnellen und geübten Griff gerichtet. Ich würde nicht wollen, dass das anonym per Video von irgend jemandem gesehen oder gar aufgezeichnet wird.
(Einer unserer Jungs war mal das Ziel einer "Ich filme mal in einer peinlichen Situation und stelle das ins Netz" Attacke, Cybermobbing grüßt. Da wird man doch deutlich empfindlicher.)


So würde ich das auch machen, wenn die Handwerker das spitz bekommen ohne das vorher irgendwie gewarnt wurde kann man jegliches Vertrauen schon mal vergessen.
Nun ist ja eine Baustelle ein äußerst gefährlicher Ort, da kann mal der Kran ausschwenken oder es spritzt Farbe oder oder oder ... Wenn die sich richtig geschickt anstellen, dann überlebt eine Kamera nicht länger als ein Schneemann in der Sahara. :D
Selbst wenn es juristisch erlaubt sein sollte, sollte man die Rechte dieser Personen respektieren, selbst wenn das Ziel einer solchen "Überwachung" eben keine Überwachung im eigentlichen Sinne ist, sondern der durchaus nachvollziehbare Wunsch, das eigene Haus ohne böse Hintergedanken einfach nur per Video wachsen zu sehen.
 
S

Steven

Hallo

wenn ich den Threadstarter richtig verstehe, will er den Fortschritt seines Baues dokumentieren. Also ganz einfach: Bilder, wie der Bau langsam in die Höhe wächst.
Ich würde eine "Wildkamera" in einer gewissen Entfernung aufstellen und sie so programmieren, dass sie einmal pro Stunde ein Bild macht. Um ganz sicher zu gehen, dass keiner was dagegen hat, einfach die Arbeiter und das Unternehmen unterrichten und es so erklären.

Steven
 
Neige

Neige

einfach die Arbeiter und das Unternehmen unterrichten und es so erklären.
Und genau das meine ich, würde im Streitfall nicht ausreichen die Installation einer Kamera zu begründen.
eben keine Überwachung im eigentlichen Sinne ist, sondern der durchaus nachvollziehbare Wunsch, das eigene Haus ohne böse Hintergedanken einfach nur per Video wachsen zu sehen.
Der Wunsch allein das Haus wachsen zu sehen, würde nach meinem Empfinden nach auch nicht ausreichen, eine Kamera zu positionieren.

Um allem Ärger, der möglicherweise aufkommen könnte aus dem Wege zu gehen, würde doch nichts dagegensprechen, nach Feierabend eine Kamera in die Hand zu nehmen um den aktuellen Stand zu dokumentieren.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4899 Themen mit insgesamt 97946 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Baukamera Überwachung zulässig ?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Innenausbau in Eigenleistung (E-Installation) machbar? 12

Oben