Naja das nachvollziehbare Problem ist schon, dass es bei 2 Kindern um ganze 40.000€ geht und nicht absehbar war, dass man die nicht kriegt.Schon ein wenig „bescheiden“ sich wegen so einer Frage hier anzumelden. Die Intention ist mir vollkommen unklar. Die Erwartungshaltung auch.
Nimm das Geld und gut is.
Aus finanzieller Sicht verstehe ich das Dilemma.Naja das nachvollziehbare Problem ist schon, dass es bei 2 Kindern um ganze 40.000€ geht und nicht absehbar war, dass man die nicht kriegt.
Wir haben schon auch auf die Förderung gehofft, nur haben wir sie nicht eingeplant.
Jetzt ist es zwar schade, aber zumindest kein Weltuntergang.
Ich glaube nicht, dass hier etwas nicht stimmt. Nachdem du den Kaufvertrag bereits unterschrieben hast, erfolgt dies technisch zwischen dir und dem Vorbesitzer. Wenn er bereit ist, das Risiko einzugehen, dass du den Besitz erhalten, ohne sein Geld zu erhalten, wird kein Betrug begangen.Guten Morgen
Wir befinden uns aktuell in einem echten Dilemma. Aufgrund einer Vielzahl von Umständen ist unser Hauskauf erst so spät beurkundet worden, dass ein Einzugstermin (und Kaufpreisfälligkeit) wohl erst Mitte / Ende Januar 2021 möglich wird.
Wir hatten in der Finanzplanung aber fest mit der "Bayerischen Eigenheimwohnzulage" als auch mit dem Baukindergeld (+ Baukindergeld Plus in Bayern) gerechnet. Bei der Eigenheimwohnzulage endet die Antragsfrist definitiv am 31.12.2020. Beim Baukindergeld hätten wir theoretisch noch genügend Luft bis 31.03.2021.
Jetzt kommt aber noch eine zweite, schwerwiegende Thematik zum Tragen: Der Zeitpunkt der Antragstellung in allen Fällen hat Auswirkung auf die Einreichung der Einkommenssteuererklärungen. So haben wir bei Antragstellung in 2020 die Bescheide von 2017 und 2018 vorzulegen. Bei Antragstellung in 2021 jedoch die von 2018 und 2019. Da ich in 2019 einen hohen, einmaligen Veräußerungsgewinn realisiert hatte, kommen wir in der Berechnung knapp über die für uns geltende Schwelle des zu versteuernden Einkommens.
Mit dem Verkäufer haben wir bereits vertraulich dazu gesprochen. Er würde uns das "Wohnrecht" bereits ab dem 29.12. einräumen und somit könnten wir offiziell zum 29.12. einziehen. Wir würden dies dann vor Ablauf der 14 Tage Frist beim Bürgerbüro auch zum 29.12. eintragen lassen.
Nun haben wir hier einen echten rechtlichen Gewissenskonflikt bei dem ich nun hoffe, dass jemand hier uns einen Tipp oder Hinweis geben können, wie das Dilemma möglicherweise umgangen werden kann.
Vielen Dank und ein frohes Fest euch allen!
Beste Grüße