Baukindergeld / Eigenheimzulage - Einzugstermin Dilemmma

5,00 Stern(e) 11 Votes
Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Baukindergeld / Eigenheimzulage - Einzugstermin Dilemmma
>> Zum 1. Beitrag <<

H

Hausbautraum20

Antragstellung ist ab Bezug des Wohnraums möglich, ist die offizielle Regel.
Also müsste schon jemand tatsächlich da einziehen, damit es regelkonform ist oder?
 
O

Olli-Ka

Und warum kann nicht zumindest einer von euch schon mit Schlafsack und Koffer dort einziehen?
Moin,
eben, wer sagt denn dass man mit tausend Möbeln da wohnen muss.
Den Lebensmittelpunkt jetzt (als Erstwohnsitz) dahin verlagern und entsprechend anmelden und die alte Wohnung als Zweitwohnsitz erstmal behalten.
Bei entsprechender Förderung würde ich den Aufwand mit An- und Ummelden usw. ruhig betreiben, kann sogar steuerliche Vorteile haben wenn´s irgendwie berufsbedingt ist.
Gruß Olli
 
Winniefred

Winniefred

Ich würde mich erkundigen was man machen muss, um offiziell den Lebensmittelpunkt da hinzuverlagern und das dann in die Wege leiten. Ich würde weder betrügen noch auf das Geld verzichten wollen. Man kann das reinen Gewissens abschließen; und für so viel Geld lohnt sich der Aufwand.
 
H

HilfeHilfe

naja so ein kauf kam plötzlich und unerwartet.

Bin kein Fan von abstauben von Subventionen wenn man es vorher hat regeln können
 
Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
Im Forum Bau-Förderung / KfW-Förderung / Zuschüsse Hausbau gibt es 835 Themen mit insgesamt 16956 Beiträgen
Oben