Hallo zusammen,
meine Ausgangssituation hat sich jetzt leicht gewandelt (Dokumente habe ich noch nicht hochgeladen, da mir der Grundbuchauszug noch fehlt…)
Die Lage ist wie folgt:
Wir haben einen potenziellen Käufer für unsere Wohnung gefunden, die wir selber erst dieses Jahr gekauft haben (unsere Nachbarin). Sie möchte gerne noch in diesem Jahr einen Notartermin. Der Zeitpunkt für den Verkauf soll aber erst (zum Beispiel) 01.02.2022 sein, da wir vermutlich im Frühjahr beginnen unser Haus zu bauen.
Hier nun meine konkreten Fragen:
- Kann die Käuferin auf dieser Basis noch in diesem Jahr das Baukindergeld für sich beantragen?
- Wenn wir dieses Jahr noch eine Baugenehmigung erhalten, und der Kaufvertrag für die Wohnung bis dahin beim Notar unterschrieben wurde, könnten wir künftig für das Haus Baukindergeld beantragen?
- Falls 1 und / oder 2 nicht gehen, kann ich zumindest noch selbst für die Jahre, in denen in der Wohnung lebe, Baukindergeld beantragen?
Danke und Grüße