moHouse
Ja klar. Mit "in letzte Sekunde einreichen" meinte ich nicht dem 31.12. sondern eher gesternEs muss die Genehmigung bis zum 31.12.2020 vorliegen, ganz einfach. Antrag am 30.12.20 einreichen bringt einem genau 0,nix.
Ich glaube auch nicht daran, dass man dieses Jahr noch ne Baugenehmigung bekommt. Vor allem, wenn man noch nicht alle Unterlagen zusammen hat.
Aber es soll ja Dorf-Ämter geben, die das Ding in wenigen Tagen genehmigen.
Hier in der Gegend (Düsseldorf, Köln etc.) schafft kein Bauamt die 3 Monats-Frist. Da kommt die Ausrede "wegen Corona" sehr gelegen. Ist natürlich Unsinn. War letztes Jahr auch schon so.
Was ist eigentlich, wenn man am 30.09. die Eingangsbestätigung bekommt? Hat man nen Rechtsanspruch auf die 3 Monate? Also damit auch Anspruch auf Baukindergeld, wenn es länger dauert? (Natürlich im unwahrscheinlichen Fall, dass nichts nachgefordert wird)