face26
Es zählt bei Neubau der Stichtag der Baugenehmigung bei Bestandserwerb der Tag des Kaufvertrags des neu erworbenen Objekts. An diesem Tag darf man nicht in Besitz einer Immobilie sein. Wenn Euch am Tag der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags (neues Objekt) das alte noch gehört hat oder ihr noch (zum Teil) Besitzer einer anderen Immobilie habt, dann habt Ihr Pech gehabt.
Das war von Beginn an so. (Nur wurde im Vorfeld immer von Ersterwerb gesprochen)
Das war von Beginn an so. (Nur wurde im Vorfeld immer von Ersterwerb gesprochen)