Baukosten für Einfamilienhaus und Frage ob GU oder Architekt

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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chrisw81

Den Bauantrag macht man mit Antragsplänen: das sind Entwurfspläne plus Statik und Entwässerungspläne, aber keine Detailpläne. Danach kann man nicht bauen, sondern darf es nur. Wer die Genehmigungspläne allein schon zum Bauen benutzt, der wird genau die Trockenbauorgien bekommen, von denen @chrisw81 jeden Morgen in seinem Bad begrüßt wird und mit denen uns Prinzessin @Shiny86 seitenlang in den Wahnsinn getrieben hat (okay, beim Bungalow gibt es natürlich keine Fallrohre vom OG).
Das konnte ich ja zum Glück noch abwenden. Das wäre wirklich krass geworden, wenn die damit durchgekommen wären. Wir haben ja die Ableitung für das Gas in das Kinderzimmer an die Innenwand verlegen lassen, dafür jetzt im Hauswirtschaftsraum das Gasableitungsrohr einmal an der Decke über den ganzen Raum laufen. Scheint aber erlaubt zu sein ;-)
Ohne mein Zutun und meine Bemühungen und Vorschläge wäre da aber nichts passiert, komisch dass sonst von den Planern niemand auf diese Idee gekommen war...bzw. dass es überhaupt schon an der Stelle initial positioniert war...
 
11ant

11ant

Ohne mein Zutun und meine Bemühungen und Vorschläge wäre da aber nichts passiert, komisch dass sonst von den Planern niemand auf diese Idee gekommen war...bzw. dass es überhaupt schon an der Stelle initial positioniert war...
Nicht komisch, sondern logisch: der Inklusivzeichenknecht soll rubbeldiekatz alles fertigschludern. Deshalb schaut er bei den Werkplänen nur, daß der Sanitär-Sub, der Klima-Sub und der Elektro-Sub aneinander vorbei kommen. Auf Optik achtet er dabei nicht, so wie er schon bei der Genehmigungsplanung auf nichts anderes als den Stempel geschielt hat, um bloß schnell alle seine Bons abzuarbeiten. Wer verhindern will, daß sich Technik in Trockenbau"dekoration" übersetzt, muß aufpassen wie ein Schießhund. Daher plant und bauleitet man am besten mit dem selbstbezahlten Architekten. Leider sind die Bauherren immer zufrieden, wenn auf den Zeichnungen alles hübsch aussieht - anstatt alarmiert zu sein, weil hübsch aussehende Zeichnungen ein Hinweis darauf sind, daß die "vor Energieeinsparverordnung" in Schlitzen und unter Putz verschwundene Dinge noch nicht eingeplant sind. Seit Energieeinsparverordnung und Kontrollierte-Wohnraumlüftung muß der Bauherr den Planer eigentlich immer fragen, WO den da ganze Gedärm sei. Denn DA SEIN muß es ja irgendwo - keine der Medien werden gebeamt: Wasser, Abwasser, Zuluft und Fortluft gibt es sämtlich nicht "wireless", und ausschließlich einzelne Stromkabel begnügen sich mit der Putzschicht als Bachbett.
 
Hangman

Hangman

Alles richtig... dennoch kann ich die pauschale Heiligsprechung von Architekten aus eigener Erfahrung leider nicht bestätigen. Ebenso wenig die ständige Abwertung sogenannter ´Zeichenknechte´. In beiden Berufsgruppen gibt es sehr gute, und sehr schlechte Exemplare. Und mein persönliches Verhältnis "schlechter Architekt" zu "sehr guter Zeichenknecht" lautet 3 zu 1. Im übrigen könnte ein guter Architekt auch bei einem Entwurf bis Phase 4 entsprechende Versorgungsschächte oder aufgedoppelte Wände o.ä. einplanen und die weiteren Details dennoch dem Ausführenden GU überlassen. Die ganz groben Kinken lassen sich nämlich durch Ausführungsplanung auch nicht mehr einfangen, wenn schon im Entwurf geschludert wurde.

Sei´s drum, egal wie man es macht kommt man als Bauherr heutzutage wohl kaum drumherum mitzudenken und im Zweifel zu hinterfragen.
 
G

Gerddieter

Wer unbedingt mit dem schönen Architekt Entwurf zum GU will (ich zum Beispiel, denn ich habe leider nicht genug Vertrauen in den Architekt wenn es um Budget und Zeitplan geht) - für den wäre eine Option den Architekt mit ins Boot zu holen...

Er kann die Werkplanung im Sinne des Entwurfs kontrollieren und beratend zur Seite stehen.
Ob das funktioniert? Keine Ahnung ich werde es evtl. versuchen ...
GD
 
11ant

11ant

dennoch kann ich die pauschale Heiligsprechung von Architekten aus eigener Erfahrung leider nicht bestätigen. Ebenso wenig die ständige Abwertung sogenannter ´Zeichenknechte´. In beiden Berufsgruppen gibt es sehr gute, und sehr schlechte Exemplare.
Da gebe ich Dir absolut Recht. Dennoch ersetzt ein Bauzeichner keinen Architekten - und wenn als Zeichenknechte Architekten eingesetzt werden, dann leider im sehr häufigen Fall unter schwach motivierenden Konditionen. Auch mein "eigener" Architekt kann ein fauler Schlumpf sein, aber da bin ich wenigstens direkter Auftraggeber und so gesehen "Disziplinarvorgesetzter", während der GU-Zeichenknecht ein Erfüllungsgehilfe ist, zu dem mir der "Durchgriff" fehlt.
Im übrigen könnte ein guter Architekt auch bei einem Entwurf bis Phase 4 entsprechende Versorgungsschächte oder aufgedoppelte Wände o.ä. einplanen und die weiteren Details dennoch dem Ausführenden GU überlassen. Die ganz groben Kinken lassen sich nämlich durch Ausführungsplanung auch nicht mehr einfangen, wenn schon im Entwurf geschludert wurde.
In den Plänen der Phasen 3 und 4 sind solche Mitdenkstellen allerdings noch nicht in die Notation eingeflossen. Daher schießen nur die allergrößten Asse auf der Geige des Sparens an der falschen Stelle den Bock, an dieser Stelle den Schnitt zu machen und zum GU und dessen Zeichenknecht zu wechseln - und ist derjenige immerhin relativ noch besser bedient, der von der Pike auf mit dem GU plant. Denn dann veredelt der Zeichenknecht einen Entwurf, der auch konzeptionell von ihm selbst stammt, sodaß er die Gedanken aus den früheren Phasen berücksichtigen kann, weil sie ja in seinem eigenen Hirn gespeichert sind. Dieselbe Verlustgefahr betreffend der Mitdenkstellen besteht logischerweise auch dort, wo ihm Pläne "aus dem Internet" oder aus Fremdkatalogen als Ausgangsmaterial gegeben werden. Das nur noch mal ins Poesiealbum all´ derer geschrieben, die mit irgendwelchen "fertigen" Plänen dort aufkreuzen.
 
11ant

11ant

Er kann die Werkplanung im Sinne des Entwurfs kontrollieren und beratend zur Seite stehen.
Ob das funktioniert? Keine Ahnung ich werde es evtl. versuchen ...
Magst Du mich vielleicht mal auf dem Weg der klassischen eMail anpingen ? - über dieses Vorgehen "über den Tellerrand der HOAI schauend" würde ich mich gerne mal persönlich mit Dir austauschen.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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