Vielen Dank für die konkreten Zahlen.
Nun aber die Nachfragen:
Wie häufig und mit welcher Vorankündigung kann man die Tilgung munter in der Spanne zwischen 1-5% wechseln? Die Sondertilgung kann man jedes Jahr nach Lust und Laune wählen und das ohne Auswirkung auf das folgende Jahr. Ist das auch bei der Tilgungsreduktion so? Exakt das meine ich mit "willst du Experte des Kleingedruckten werden?"
Ich arbeite anders als du nicht in der privaten Immobilienfinanzierung, kenne mich aber in der Modellierung von Risiken durchaus aus. Da ich davon ausgehe, dass man auch bei euch mathematisch valide arbeitet, bleibt es bei folgender Feststellung:
Eine Sondertilgung ist mathematisch nichts anderes als ein flexibler Tilgungssatz mit hartem Floor (die Regeltilgung). Also nichts anderes als eine Basistilgung von 5%, die ich bei Bedarf auf bis zu 1% herabsetzen kann, nur eben in umgekehrte Richtung. Entscheidend ist aber, dass ich in einem Fall vom Base Case aus die Tilgung erhöhe (das Kreditrisiko der Bank sinkt) und im anderen Falle die Tilgung senke (das Kreditrisiko der Bank steigt). Rein rational betrachtet, muss die Bank den zweiten Fall höher bepreisen. Deshalb die theoretische Feststellung: Insofern das Ausmaß der Flexibilität identisch ist (nur eben in die umgekehrte Richtung), muss die Tilgungsaussetzung höher bepreist werden als die Sondertilgung.
Sollten deine Zahlen stimmen (wovon ich ausgehe), müsste also die Flexibilität geringer als bei der Sondertilgung ausfallen.