Baulandanteil Bewertung Grundstücks, Grünlandfläche, Vorbescheid

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Zuletzt aktualisiert 06.02.2025
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Y

ypg

Laienmeinung:

Halbiert doch das Grundstück und nehmt den nordwestlichen Teil als Bauland (wo die Behörde Euch ein sog. "Baufenster" gegeben hat), den anderen als Gartenland. Wer weiss, ob sich die Maße bei Eurem Entwurf noch mal ändern werden.
Früher war es Usus bei den Grundstücken: vordere Hälfte Bauland, dahinter Gartenland zum Erwirtschaften der Kartoffeln
 
D

DG

Hallo Gerrko,

die Bebauung im Außenbereich richtet sich in der Regel nach der Bebauungstiefe in der Nachbarschaft, d.h., Du kannst die gleiche bebaubare Grundstückstiefe auf der kompletten Breite des Grundstücks als Bauland annehmen. Wenn es keine Nachbarbebauung gibt, kann man das nur durch eine Bauvoranfrage bekommen, in der man darum bittet, das maximale Baufenster incl. der Zulässigkeit von Nebengebäuden (Garage etc.) festzulegen - das Bauland wird dann idR noch um ca. 3-5m vom Baufenster "erweitert", muss man aber auch nicht, letztlich nur ein Anhaltspunkt, wie man zu einem angemessenen Kaufpreis gelangt. Bis zu dieser Linie wertet man das Grundstück dann als Bauland, Rest Gartenland.

Man kann auch abwarten, bis das Grundstück nach der Bebauung durch den Gutachteraussschuss in der Bodenrichtwertkarte eingearbeitet wurde und den Kaufpreis anhand der dann gültigen Werte nachträglich ausgleichen, muss/sollte man aber im Kaufvertrag aufnehmen.

Mehr Details gerne mit per PN und mit Lagebeschreibung.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 06.02.2025
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