Und das ist sicher? Es gibt auch keine nachbarschaftlichen Vereinbarungen oder gar grundbuchliche Sicherungen? Wann wurden die Häuser gebaut? Wann wurden diese Fenster eingebaut?
Soweit ich weiß waren dort früher Glasbausteine, welche bei Renovierung durch Brandschutzfenster getauscht wurden (Bis auf das kleine Badfenster mit dem Gitter), ob der Nachbar hier eine Genehmigung hat weiß ich bisher nicht. Es wurde damals nur das mündliche Okay von meinem Vater gegeben.
Die Dame von der Bauaufsicht hatte geschaut ob etwas in dem Grundbuch von unserem Grundstück eingetragen ist, dies war nicht der Fall, weshalb Sie davon ausging das diese Fenster nicht genehmigt sind.
Wie ist es dazu gekommen? Wer hat was in welcher Form angefragt?
Ich hatte per E-Mail Planungsrechtliche Fragen gestellt, da ein Besuch momentan durch Corona nicht möglich ist.
Ich wollte für die spätere Planung unnötiges hin und her vermeiden und vorher ein paar grundlegende Dinge wissen.
Das die Fenster einmal zum Problem werden, war uns nicht bewusst, da wir durch die bereits vorliegende alte Genehmigung nicht dachten das zurückbauen ein Problem werden könnte.
Nach den bisherigen Informationen ist die Auffassung der Bauaufsicht mehr als fraglich.
Das sehe ich ebenso, ich vermute einfach mal, dass das Amt die Fragen nur sehr grob beantwortet hat, damit diese auf der sicheren Seite sind. Eventuell sieht es ganz anders aus wenn es zur Bauvoranfrage kommt. (Wer weiß)
Die Genehmigung ist natürlich abgelaufen und daher nicht mehr viel wert. Bei der Lage des Hauses geht es aber um Planungsrecht und da hat sich in den letzten 30 Jahren nicht viel verändert, so dass diese Genehmigung höhere Ansprüche an ablehnende Argumente der Behörde stellt als ich hier lesen kann.
Richtig, die Genehmigung ist abgelaufen, jedoch der Beweis das es anscheinend mal kein Problem war. Mir fehlen hier allerdings handfeste Gründe wieso das nun nicht mehr gehen soll, als nur "früher hat man nicht so geprüft wie heute".
Steht da 38? Dann kann man mal sehen, wie sorgfältig dort gearbeitet wird.
Tatsächlich stand 38 in der E-Mail...
Möglicher Lösungsweg: Der östliche Nachbar beantragt eine nachträgliche Legalisierung seiner Fenster. Dazu ist eine Baulasteintragung notwendig. Dein erfahrener Planer fertigt eine ausführliche Umfeldanalyse inklusive Fotodokumentation, plant Dein Haus wie gewünscht unter Berücksichtigung der berechtigten Einfügungskriterien (z.B. Wand- und Gebäudehöhe, Gebäudekubatur) und reicht mit Verweisen auf die frühere Baugenehmigung und unverändertem Planungsrecht eine Bauvoranfrage ein. Damit ist die Behörde gezwungen, einen rechtsverbindlichen Bescheid zu erlassen, der üblicherweise überlegter ausfällt, als eine telefonische Auskunft. Sollte dann doch noch eine Ablehnung herauskommen, gibt es die Angriffspunkte schriftlich und juristisch bewertbar.
Die Idee gefällt mir, Danke.