H
Hamdu
Hallo,
eventuell hört sich die Überschrift erst einmal sehr ungewöhnlich an, jedoch haben wir momentan folgendes Problem.
Beide Nachbarn Nr. 42 und Nr. 38 haben mehrere Fenster mit Blickrichtung in unserem Grundstück, welche nicht genehmigt sind. Abgesehen von den Fenstern hatten wir sowieso vor das Haus ca. 6 Meter hinter der Grenze der Straße zu bauen, ähnlich wie bei Hausnummer 30. Dadurch ist das Haus nicht direkt an der Straße und man hätte Möglichkeiten Stellplätze zu errichten. Natürlich möchten wir auch keinen Streit mit den Nachbarn anfangen. Das Grundstück ist mehr lang als breit weshalb das angedachte Haus die Länge der Nachbarhäuser überschreiten würde. Hierfür benötigen wir eine Unterschrift der Nachbarn.
Auf dem Grundstück liegt kein Bebauungsplan vor, daher gilt §34 Baugesetzbuch. Gemäß der schriftlichen Aussage von der Bauaufsicht müssen wir zwingend das Haus auf die Grenze in Richtung Straße bauen. Da war ich doch sehr verwundert, da es bei Hausnummer 30 wohl auch kein Problem war. Vor allem weil es mehrere Häuser in der Straße gibt, welche auch nach hinten gebaut sind, jedoch sind diese noch etwas weiter weg.
Meine Eltern haben 1991 bereits ein Haus auf dem Grundstück geplant, alle Unterlagen dazu sind noch vorhanden. Auch damals wurde das Haus bereits nach hinten versetzt geplant. Das ganze wurde alles so genehmigt, jedoch kam es nie zum bau wegen persönlicher Umstände.
Ich habe telefonisch nochmal versucht das ganze zu klären und auch nochmal erwähnt das bereits ein Haus so wie wir es nun auch vorhaben genehmigt wurde. Als Antwort bekam ich nur, dass man da früher nicht so darauf geachtet hat und dieser bereich eindeutig auf der Grenze in Richtung Straße bebaut werden muss.
Mir wurde gesagt, ich bräuchte gar nicht versuchen einen Antrag zu stellen, da das ganze niemals durchgehen wird.
Eine Baulast auf unserem Grundstück bezüglich der Fenster existiert nicht, gäbe es diese wäre es angeblich kein Problem nach hinten zu bauen. Kann man diese nachträglich eintragen lassen, bzw. hat jemand andere Lösungsvorschläge?
Gruß
Marc
eventuell hört sich die Überschrift erst einmal sehr ungewöhnlich an, jedoch haben wir momentan folgendes Problem.
Beide Nachbarn Nr. 42 und Nr. 38 haben mehrere Fenster mit Blickrichtung in unserem Grundstück, welche nicht genehmigt sind. Abgesehen von den Fenstern hatten wir sowieso vor das Haus ca. 6 Meter hinter der Grenze der Straße zu bauen, ähnlich wie bei Hausnummer 30. Dadurch ist das Haus nicht direkt an der Straße und man hätte Möglichkeiten Stellplätze zu errichten. Natürlich möchten wir auch keinen Streit mit den Nachbarn anfangen. Das Grundstück ist mehr lang als breit weshalb das angedachte Haus die Länge der Nachbarhäuser überschreiten würde. Hierfür benötigen wir eine Unterschrift der Nachbarn.
Auf dem Grundstück liegt kein Bebauungsplan vor, daher gilt §34 Baugesetzbuch. Gemäß der schriftlichen Aussage von der Bauaufsicht müssen wir zwingend das Haus auf die Grenze in Richtung Straße bauen. Da war ich doch sehr verwundert, da es bei Hausnummer 30 wohl auch kein Problem war. Vor allem weil es mehrere Häuser in der Straße gibt, welche auch nach hinten gebaut sind, jedoch sind diese noch etwas weiter weg.
Meine Eltern haben 1991 bereits ein Haus auf dem Grundstück geplant, alle Unterlagen dazu sind noch vorhanden. Auch damals wurde das Haus bereits nach hinten versetzt geplant. Das ganze wurde alles so genehmigt, jedoch kam es nie zum bau wegen persönlicher Umstände.
Ich habe telefonisch nochmal versucht das ganze zu klären und auch nochmal erwähnt das bereits ein Haus so wie wir es nun auch vorhaben genehmigt wurde. Als Antwort bekam ich nur, dass man da früher nicht so darauf geachtet hat und dieser bereich eindeutig auf der Grenze in Richtung Straße bebaut werden muss.
Mir wurde gesagt, ich bräuchte gar nicht versuchen einen Antrag zu stellen, da das ganze niemals durchgehen wird.
Eine Baulast auf unserem Grundstück bezüglich der Fenster existiert nicht, gäbe es diese wäre es angeblich kein Problem nach hinten zu bauen. Kann man diese nachträglich eintragen lassen, bzw. hat jemand andere Lösungsvorschläge?
Gruß
Marc
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