sirhc
Hallo,
habe eine Frage, die in Zusammenhang mit Widmung steht.
Folgendes Szenario: Zwei Grundstücke liegen nebeneinander.
Das eine Grundstück ist Bauland.
Das andere Grundstück ist Gartenland und mit einer Widmung belegt.
Darf man den Grenzabstand von 3 Metern auf dem Bauland unterschreiten (auf der Seite, die an das Gartenland grenzt) durch den Erwerb eben dieses Gartenlandes ("sich selbst eine Baulast erteilen")?
Ohne die Widmung dürfte sich das klar mit "ja" beantworten lassen, aber ich frage mich ob die Widmung eine Rolle spielt in dem Zusammenhang. Ich weiß, dass man ein Verfahren zur Umwidmung/Entwidmung betreiben kann, das ist aber mit Kosten und - was wesentlich schlimmer ist- Zeitaufwand von mind. einem halben Jahr verbunden.
Letztlich verbleibt die Bebauung ja auf dem Baugrundstück, aber es gibt ja die tollsten Dinge, die man sich als Laie gar nicht vorstellen kann...
Danke und Grüße
habe eine Frage, die in Zusammenhang mit Widmung steht.
Folgendes Szenario: Zwei Grundstücke liegen nebeneinander.
Das eine Grundstück ist Bauland.
Das andere Grundstück ist Gartenland und mit einer Widmung belegt.
Darf man den Grenzabstand von 3 Metern auf dem Bauland unterschreiten (auf der Seite, die an das Gartenland grenzt) durch den Erwerb eben dieses Gartenlandes ("sich selbst eine Baulast erteilen")?
Ohne die Widmung dürfte sich das klar mit "ja" beantworten lassen, aber ich frage mich ob die Widmung eine Rolle spielt in dem Zusammenhang. Ich weiß, dass man ein Verfahren zur Umwidmung/Entwidmung betreiben kann, das ist aber mit Kosten und - was wesentlich schlimmer ist- Zeitaufwand von mind. einem halben Jahr verbunden.
Letztlich verbleibt die Bebauung ja auf dem Baugrundstück, aber es gibt ja die tollsten Dinge, die man sich als Laie gar nicht vorstellen kann...
Danke und Grüße