Baulast trotz Widmung möglich?

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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L

laemat

Rechtsberatung im öffentlichen Forum ist schon grenzwertig aber ohne ausreichende Informationen
unmöglich. Dir kann nur ein Fachmann helfen der auch alle Informationen kennt.
 
S

SirSydom

Also Bahn = öffentliche Hand? Welche Abstandsflächen gelten denn?
Eisenbahnen sind insofern öffentlich, da sie ein öffentliches Verkehrsinteresse befriedigen. Daher auch die Widmung. Der Eigentümer der Grundstücke und auch der Eisenbahninfrastukturunternehmer können aber beide privat sein.

Die Errichtung und die wesentliche Änderung baulicher Anlagen im Sinne der Landesbauordnung an Eisenbahnen bedürfen der Zustimmung des Landesbetriebs Mobilität, wenn die baulichen Anlagen
  1. 1.
    in einem Abstand von weniger als 60 m von der Mitte des nächsten Gleises entfernt liegen,
Ob das für dich gilt? keine Ahnung. Dafür wissen wir zu wenig.
 
D

DG

Du musst die Pläne nicht hier öffentlich hochladen, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet - nur kann man solche Dinge nicht ohne Detail-Infos klären. Du kannst Dich an jeden öffentlich bestellten Vermessungsingenieur in NRW richten, die können Dir alle in 5-10 M aufs Fahrrad helfen.

Wichtig ist auch, WAS in der Widmung steht, also welchem Zweck die Widmung dient. Dass das ganze Grundstück betroffen ist, hilft wenig weiter zumal wir nicht wissen, wie groß das Grundstück ist u wie es zu den anderen liegt. Das ist alles Kaffeesatzleserei.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Grafe
 
Zuletzt bearbeitet:
sirhc

sirhc

Trotzdem danke erst mal für eure Antworten, auch wenn ich denke dass ich erst mal nicht weiterkomme in der Sache.

Alle Beteiligten zucken mit den Schultern:
- die Bahn
- der Eigentümer
- der Vermesser
- die Stadt/Gemeinde

Keiner kann/will mal sagen: so und so ist das.

Die konkreteste Aussage kam tatsächlich vom Vermesser: "Ich wüsste jetzt nicht was dagegen spricht aber so was Spezielles hatte ich noch nie". Das ist doch mal ne Basis, auf der man gerne Investitionen tätigt.

Beide Grundstücke befinden sich zu 100% im Bereich >60m von der Mitte des Gleisbettes.
Widmung: Nutzung für Bahnbetriebszwecke. Es gibt/gab keine Gleisanlage auf dem Grundstück selbst, die Widmung wird wohl im Zusammenhang mit der Wartung/Zugänglichkeit von Streckenkabeln und -Masten stehen. Aber wie gesagt, lassen wir es erst mal gut sein.

Abhängig von der Entwicklung in den nächsten Tagen und Wochen kann ich gerne "die Hosen runterlassen" und alles so detailliert wie möglich ausführen und auch hochladen, was ich habe, aber momentan möchte ich das noch nicht.
 
D

DG

Vom Kauf muss man Dir in aller Deutlichkeit abraten, bevor das nicht geklärt ist. Es gibt bei der Bahn verschiedene Ansprechpartner ... DB Services und DB Immobilien.

Wenn die Abstände zu Kabelschächten, Masten etc. gewährleistet sind, können die Ansprechpartner auch über eine Baulasteintragung entscheiden. Das wird aber dauern,, weil uU eine Ortsbegehung notwendig ist.

Dein Vermesser kann mich morgen gern anrufen, o Email schreiben, einige Kontakte der DB habe ich.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Grafe
 
sirhc

sirhc

Ansprechpartner ist hier die Bahnentwicklungsgesellschaft.

Das Grundstück wurde aus einer größeren Gesamtfläche, die weiterhin der Bahn gehört, herausgemessen - hierbei war ein Mitarbeiter der Bahn anwesend und hat den Mindestabstand zu einem Streckenmast, der an das Grundstück angrenzt, vorgegeben.

Ich vermute dass von Seiten der Bahn nichts gegen eine Freistellung spricht, was mich nun beschäftigt ist ob die Freistellung zwingend benötigt wird im Zusammenhang mit der Baulast.

Aber wie schon gesagt, ich möchte gerne noch ein wenig abwarten, bevor ich weiter ins Detail gehe.
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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